Mietvertrag Nachergänzung Kosten für Garten und Hof?

11 Antworten

Du hast einen Mietvertrag und müsst überhaupt nichts weiter unterschreiben.

Und wenn bisher keine Gartenpflege vertraglich vereinbart ist, kannst du diese Arbeit einfach einstellen.

Im Mietrecht ist kein "Gewohnheitsrecht" verankert.

Du mußt keine Ergänzung zum Mietvertrag unterschreiben.

Du hast einen schriftlichen Mietvertrag. Seine Änderung ist nur einvernehmlich möglich /zulässig. Lass dich also nicht drauf ein, keinesfalls irgend etwas unterschreiben.

Du hast recht, das wäre eine verkappte Mieterhöhung, noch dazu über das zulässige Maß weit hinausgehend.

genau so ist es!

NIX unterschreiben, das mußt du nicht.

Der neue Besitzer kann aber in den gesetzlich gestatteten Stufen den realen Marktmietwert deiner Wohung verlangen, (egal, ob mit oder ohne GArten)

ich hoffe, du bist im Mieterschutzverein?, Könnte sinnvoll werden...

Selbstverständlich musst und solltest Du das auf keinen Fall tun.

Unterschreibe das auf keinen Fall. Ich kenne den Vermieter zwar nicht, das klingt aber so als wäre das mit dem neuen Vermieter der das Haus kaufen will abgesprochen.

Ich weiß auch gar nicht ob so eine Klausel im Bezug auf das Mietrecht überhaupt gültig wäre. Denn im Endeffekt wäre das eine Mieterhöhung um 30%, wenn der neue Vermieter die Gartenpflege selbst übernimmt.

LG Knom

Genau das ist auch mein Gedanke. Er selbst erhöht die Miete nicht aber der neue Käufer hätte durch diese Klausel ganz einfach die Möglichkeit die Miete sofort um fast 250 ( fast 40 % der aktuellen Miete) zu erhöhen.