Mietanpassung an Vergleichsmiete bei Pauschalmiete

4 Antworten

Die Wahrscheinlichkeit geht gegen 100 %. Denn a) ist der Mietspiegel der Nachbargemeinden irrelevant, b) kann der Vermieter sich aussuchen, welche Begründung er für die Mieterhöhung wählt, und c) kann die eine Inklusivmiete immer an eine Kaltmiete angepasst werden, da eine verleichbare Inklusivmiete im Zweifel ja noch wesentlich höher liegen würde...

Dein Vermieter hätte auch noch die Möglichkeit ein Gutachten in Auftrag zu geben und die Miete dann entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten (Kappungsgrenze) zu erhöhen. Wenn es eine Inklusivmiete ist (Warmmiete, Pauschalmiete) müssen auch die Vergleichswohnungen entsprechend sein, da sonst kein Vergleich möglich ist.

Der V. muss drei vergleichbare Wohnungen angeben (also gleiche/ähnliche Lage und Ausstattung und ebenfalls mit Bruttomiete). Du hättest dann dein dir zustehendes Recht, diese vergleichbarkeit zu prüfen. Sind diese Angaben nicht erfolgt, ist das MEV unwirksam. Sind Angaben da, aber nicht die Wohnungen vergleichbar, ist das ein Grund die Zustimmung zu verweigern. Auch gilt zwingend, dass der V. im MEV auffordern muss, dass der Mieter (schriftlich oder mündlich) zustimmen soll. Fehlt dieser Passus, ist das MEV unwirksam. Es muss nicht mal widersprochen werden.

Ja nix Unterschreiben (neuer Mietvertrag)