Mietspiegel ALG II in Bonn?

6 Antworten

2/3 der Städte und Gemeinden haben keinen Mietspiegel und das aus gutem Grund - sie müssten im Schnitt 25 - 30% mehr bezahlen als sie es jetzt tun! So stützt man sich auf die alten Sätze aus dem Sozialhilfegesetz von 1998.

Hier in Karlsruhe werden ca. 5,50 - bis 6,20 der m² Warmmiete berücksichtigt, obwohl Kalt selten was unter 8,- € zu bekommen ist - es laufen derzeit 228 Verfahren vor dem Sozialgericht in Karlsruhe wegen der KdU

Dafür brauchst Du nicht den Bonner Mietspiegel, sondern den Satz der Miethöhe und Wohnungsgröße und das erfährst Du auf dem JobCenter in Bonn.

In welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Erfragen lässt sich die Höhe der angemessenen Miete bei dem zuständigen Träger, in der Regel also der Agentur für Arbeit, der so genannten ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Sozialamt / Kommune), oder der Kommune selbst.

Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.

Grundsätzlich nicht übernommen werden Mietschulden. Diese können allerdings ausnahmsweise als Darlehn übernommen werden, wenn ansonsten die Wohnungslosigkeit droht. http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html

Das ist in jedem Bundesland und in jeder Stadt verschieden. Ruf' bei der Agentur für Arbeit an, die können es Dir genau sagen.

Was sich das Arbeitsamt oder das Sozialamt vorstellen, kannst Du dort erfragen. Mietspiegel gibt es bei Mietervereinen, dem Wohnungsamt, dem Verbraucherschutz und anderen.