Muss Mieter Kosten für Öltankentsorgung bezahlen?

5 Antworten

Die Oma ist weder Eigentümerin noch Mieterin des Öltanks. Die Entsorgung ist allein Sache des Eigentümers. Beruhige sie, sie soll und muss das nicht bezahlen.

Wenn der Öltank nicht deiner Oma gehört sondern Teil der Mietsache ist, muss deine Oma auch nichts bezahlen. Sie hat gemietet und die Mietsache geht mit der Übergabe wieder an den Vermieter zurück. 

Was der Vermieter mit seinem Tank macht, ob er ihn stehen lässt, ob er ihn gewinnbringend dem Schrotthändler verkauft oder ob er ihn als Sondermüll entsorgt, ist seine Sache. 

Deine Oma sollte der Forderung einfach nur widersprechen (schriftlich - Einwurf-Einschreiben). Du kannst für deine Oma keine Willenserklärungen abgeben. Daher wäre ein Widerspruch von dir nicht wirksam. 

Ok, hört sich gut an. Die Aufforderung haben wir nicht schriftlich erhalten sondern mündlich. Sollten wir die Aufforderung zunächst schriftlich verlangen oder auf jeden Fall widersprechen? Die anderen Mieter des Hausen (auch ältere Menschen) haben die Kosten übernommen.

@Mok123

So lange nicht Schriftliches kommt, würde ich gar nichts machen. Eine Zahlungsaufforderung müsst ihr nicht verlangen.

Wenn eine schriftliche Zahlungsaufforderung kommt, könnt ihr dieser immer noch widersprechen. 

Wie gesagt: Das basiert auf der Annahme, dass der Tank Eigentum des Vermieters ist. Falls dem nicht so ist und deine Oma Eigentümerin des Tanks ist, muss sie natürlich für die Entsorgung aufkommen. Was hier Sache ist, müsste sich aber dem Mietvertrag entnehmen lassen. 

@Interesierter

D.h. im Klartext: Ausziehen und warten was passiert?

@Mok123

Und vorab mal einen Blick in den Mietvertrag werfen. Falls der bei Einzug schon vorhandene Tank ins Eigentum der Mieter übergegangen wäre, müsste dies ja irgendwo im Mietvertrag stehen. Wenn nirgendwo was steht, gehört der Tank dem Vermieter und die Entsorgung geht den Mieter nichts an. 

@Interesierter

Im Mietvertrag steht gar nichts. Den habe ich mir heute auch nochmal angeschaut. Da steht nur, dass die Wohnung mit Öl beheizt wird. Vom Öltank im Keller steht gar nichts in der Art.

@Mok123

Na bitte! Der Tank gehört nicht deiner Oma, also hat sie mit der Entsorgung nichts zu tun. 

Einfach mal abwarten. Kommt eine Zahlungsaufforderung, dann der widersprechen und gut. 

@Interesierter

ok. Danke für Deine Hilfe und gute Nacht :-)

@Mok123

Nichts da, Schweigen!

Daher wäre ein Widerspruch von dir nicht wirksam.

Mit Vollmacht der Oma sehr wohl. Was steht der Hilfe durch den Enkel im Wege? Nichts! Jede Oma kann sich glücklich schätzen, wenn ihr Enkel ihr beisteht.

@albatros

Dass der Enkel mit Vollmacht auch für die Oma Erklärungen abgeben kann, versteht sich doch von selbst.

Ich wollte darauf hinweisen, dass eine Willenserklärung des Enkels in Sachen der Oma keine rechtliche Wirkung entfaltet.

Sie soll als Mieterin die Kosten für etwas tragen das ihr gar nicht gehört.

Sagt wer?

Kann das rechtens sein?

Durchaus. Ebenso wie der Wunsch Anfang der Achtziger,  eine Schüssel zu bekommen um endlich auch Glücksrad oder Tutti Frutti sehen zu können. Der VM genehmigt die bauliche Maßnahme, aber Anschaffung zahlten die Mieter, da Satellitenfernsehen nicht Gegenstand der Mietsache war :-).

Wie war es mit der Heizung? Hatte die Mietergemeinschaft irgendwann keine Lust, Koks zu schippen oder mittags in einer kalten Bude zu sitzen, wenn der nach dem Einkaufen runtergebrannt war und verlangte unisono eine komfortable Ölheizung, die der VM zwar gleichermaßen genehmigte, aber im Auftrag und auf Kosten der Mietergemeinschaft installieren liess :-O

In dem Fall hat man die Entsorgung der Wunschausstatung auch anteilig zu bezahlen - im Gegensatz zu dem bischen Metallschrott auf dem Dach ist ein Öltank teurer Sondermüll.

Da sollte man vorher erst einmal nachfragen und die Sachlage ermitteln, bevor man sich auf kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzung einlässt oder gar dazu rät, wie es hier leichtfertig zu lesen ist :-O

G imager761



Es kann natürlich sein, dass die Vormietergemeinschaft den Tank installieren lies. Das ist auch die Argumentation des Amtes, aber im Mietvertrag ist nichts festgehalten worden. Das hätte man doch beim Vertragsabschluss vereinbaren müssen oder sehe ich das falsch.

@Mok123

aber im Mietvertrag ist nichts festgehalten worden. Das hätte man doch beim Vertragsabschluss vereinbaren müssen oder sehe ich das falsch.

Wie soll man bei Mietvertragschluss wissen, dass man irgendwann mal SAT-Empfang ausländischer Sender beamspruchen darf oder eben eine effizientere, komfortable Heizungsart möchte, die der VM aber nicht mietvertraglich schuldet?

Die muss der VM zwar dulden, aber eben auf Kosten der Miter(-gemeinschaft) vornehmen, die dann aber auch für die Rückbaukosten einzustehen hat.

Nein den muss deine Oma nicht bezahlen du hast recht die muss nicht für die öltank Entsorgung aufkommen das muss der Vermieter Regeln und bezahlen

Das denke ich auch. Das haben wir der Damen auf dem Amt versucht zu verklickern. Sie meinte aber. Die Oma hätte den Tank, den irgendwelche Mieter zuvor (es waren einige, da es sich um ein sehr altes Haus handelt) eingebaut haben und sie hätte ihn quasi übernommen und soll diesen nun entsorgen. Ich muss dazu sagen, die anderen Mieter haben das bislang so akzeptiert und die Kosten tatsächlich getragen. Wie kann ich das gegenargumentieren...

@Mok123

Das Amt? Dieses Amt soll erst einmal beweisen, dass Deiner Oma beim Einzug mitgeteilt wurde, dass sie auch einen Öltank übernimmt. Da muss es doch was schriftliches geben. Wenn nicht, dann hat das Amt Pech gehabt.

Guten Tag

wie schon vor mir richtig bemerkt wurde gehört der Tank (wie auch das Haus) dem Vermieter. Niemand wird doch auf die Idee kommen, das Haus auf Kosten des Mieters abreissein lassen, egal wie lange dort gewohnt wurde!

gehen Sie mal zum Mieterverein öder ähnlichem. Die können Sie notfalls auch kompetend wegen eines Anwalts beraten.

Ein Widerspruch per Einschreiben ist der beste Weg. Teilen Sie dem Vermieter ruhig (frech!) Ihre neue Wohnanschrift mit, damit der eine sinnlose Klage gegen Sie einreichen kann - - - > macht der NIE !!!

Machen Sie dem doch im Schreiben den Vorschlag auch noch die Abrisskosten des Hauses umzulegen ... der wird schäumen... !

was es nicht alles gibt...

viele Grüße

Dirk