Mietrecht ohne Mietvertrag und Betretungsverbot für den Freund
Hallo Leute!
Ich bin im Oktober 2013 mit meinem damaligen Freund in die Wohnung seiner Eltern (Vermieter) eingezogen, ohne dass wir einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Jetzt bin ich nicht mehr die Freundin des Sohnes und dieser hat im Dezember ohne mein Wissen nur die Hälfte der Miete bar ausgezahlt. Außerdem ist die Miete nie komplett bezahlt worden, als wir noch zusammen waren. Der Betrag belief sich auf 712,24 Euro Warm, der bei mir in einem BAB-Antrag notiert wurde, weil ich in der Ausbildung bin und nicht bei meinen Eltern wohne. Der tatsächlich gezahlte Betrag belief sich auf 600 Euro Warm und manchmal auch 550 Euro Warm, den mein damaliger Freund gezahlt hat, denn wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass ich den Strom in Höhe von 190 Euro zahle, da ich sehr viel weniger verdiene als er und er die Miete übernimmt. Im Dezember habe ich den kompletten Abschlag an den Stromanbieter gezahlt. Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft auf seinen Namen, nicht auf meinem Namen. Der Ex-Freund hat im Dezember nur die Hälfte von 550 Euro bezahlt und ich habe ein Mahnschreiben erhalten, mit der Aufforderung 712,24 Euro zu bezahlen (356,12 x 2 für Dezember und Januar). Da ich noch in der Ausbildung bin, kann ich diesen Betrag nicht zahlen, denn es wird im Schreiben gesagt, dass ich den Betrag umgehend an das Konto überweisen soll und eine Ratenzahlung ist nicht möglich, da er dieser nicht zustimmt.
Außerdem wurde ein Betretungsverbot für "meinen Freund oder Bekannten" im selben Schreiben ausgesprochen, da er Kenntnis davon hat, dass ich mittlerweile einen anderen Partner habe und dieser eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten wird, sollte er die Hof- oder Gebäudeflächen betreten.
Ist die Forderung und das Betretungsverbot so erlaubt? Über eine zügige Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Ihr hattet also einen mündlichen Vertrag, da Dein Freund die Miete entweder bar oder per Überweisung getätigt hat, dürfte es für den Vermieter schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein, die Miete von Dir zu verlangen.
Außerdem wurde ein Betretungsverbot für "meinen Freund oder Bekannten" im selben Schreiben ausgesprochen, da er Kenntnis davon hat, dass ich mittlerweile einen anderen Partner habe und dieser eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten wird, sollte er die Hof- oder Gebäudeflächen betreten.
Kann der Vermieter nicht verbieten.
Ich beurteile die Situation wie folgt:
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Der Vermieter kann seinem Mieter kündigen wenn der mehr als mit einer Miete im Rückstand ist.
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Du bist nicht Mieter, sondern die Partnerin des Mieters, Du musst daher weder kündigen noch Miete zahlen.
. Wird dem Mieter gekündigt, so musst Du natürlich die Wohnung verlassen.
MfG
Johnnymcmuff
Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag. Demzufolge ist zunächst erst einmal auch nicht klar zwischen wem ein Mietverhältnis und wenn ja, welches, denn besteht. Ich versuche, das irgendwie aufzudröseln:
Konkludentes Verhalten: Dein Sohn bewohnt eine Wohnung im Haus der Eltern und bezahlt zuverlässig 600 € Miete je Monat. Es ist also auf jeden Fall davon auszugehen, dass ein Mietvertrag zwischen Deinem Ex und seinen Eltern besteht. Nicht zwischen Dir und seinen Eltern.
Der Betrag, der in Deinem BAB-Antrag notiert wurde (712,24 € warm) taucht lediglich gegenüber der Sozialbehörde auf (Betrug!) und hat mit Euren eigentlichen Verhältnissen nichts zu tun. Dass Du den Strom bezahlst hat wiederum mit der Miete nichts zu tun. Genauso gut könntet ihr Euch darauf einigen, wer die Lebensmittel, die Raten für den flachen Fernseher oder was auch immer bezahlt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese mündliche Vereinbarung in dem Moment endet, wo Du nicht mehr in der Wohnung wohnst.
Die Mahnung könntest Du eigentlich in die Tonne treten, denn gegenüber dem Vater Deines EX bist Du zu gar nichts verpflichtet. Der soll sich das Geld bei seinem Sohn holen. Dass Dein "Neuer" nicht gern in dem Haus gesehen wird und jeder Besuch wohl als Provokation aufgefasst wird, versteht sich fast von selbst. Da braucht es kein Verbot. Und überhaupt: Wieso wohnst Du eigentlich noch da?
Wenn Du weiterhin dort (einigermaßen in Frieden) wohnen willst, dann kläre die Verhältnisse. Dann zahle, was der der Vater des Ex verlangt und einige Dich aber mit einem schriftlichen Mietvertrag, der entweder zwischen Dir und dem Vater oder zwischen Dir und Deinem Ex (Untermietvertrag) geschlossen wird, auf klare Verhältnisse.
Wenn Du nicht bezahlen willst, pack Deine Sachen und zieh sofort aus. Die Mahnung kannst Du in diesem Fall ignorieren. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, einfach ohne Begründung Widerspruch einlegen. Daraufhin müßte Dich der Vater verklagen und ich nehme an, dass er das unterlassen wird, wenn er sich deswegen erstmal anwaltlich beraten läßt.
Wieviel Erpressungspotential besteht denn aufgrund der Falschangabe im BAB-Antrag?
Ein Mahnschreiben vom wem? Von deinem Freund, vom Amtsgericht, von einem Anwalt?
Es wurde übrigens auch weder mündlich, noch schriftlich, ausgemacht, wer von uns beiden der Hauptmieter ist...
das habe ich unter anwaltonline.com gefunden:
Mehrere Mieter
Beziehen mehrere Personen eine Wohnung, so muss entschieden werden, ob nur einer oder aber alle Hauptmieter werden sollen. Zieht ein Hauptmieter aus, so ist er dem Vermieter gegenüber weiterhin zur Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis verpflichtet.
Soll ein einzelner Hauptmieter zum vorzeitigen Auszug berechtigt sein, so muss dies vertraglich geregelt werden. Andernfalls kann das Mietverhältnis nur durch Kündigung aller Hauptmieter beendet werden.
Wird eine der einziehenden Personen Untermieter, z.B. in Wohngemeinschaften, so besteht dessen Mietverhältnis ausschließlich zum Hauptmieter. Dieser ist Inhaber der Mietzinsforderung, auch die Kündigung muss sich dann gegen den Hauptmieter richten und ist unabhängig davon möglich, ob auch der Hauptmieter kündigt.
Ziehen Eheleute oder Pärchen in eine Wohnung, so schließt oftmals nur einer den Mietvertrag ab. Zur Klarstellung sollte aber schon in den Mietvertrag der Hinweis mitaufgenommen werden, dass der Partner miteinziehen wird.
Ich hab das Mahnschreiben (1. Mahnung) von meinem Vermieter, also dem Vater meines Ex-Freundes bekommen, der jetzt die Hälfte der Miete für Dezember und für Januar einfordern möchte. Das Betretungsverbot ist im selben Schreiben ausgesprochen worden.