Miete zahlen ohne Vertrag?

6 Antworten

Der Abschluß eines wirksamen Mietvertrags bedarf keiner besonderen Form. Er ist sogar mündlich möglich und auch rechtswirksam. siehe -> in Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über das Mietobjekt, die zu zahlenden Miete und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind. Bei einem mündlichen Vertrag gelten – wenn nicht zusätzlich anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso sämtliche Nebenkosten und es gelten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe.

Das heißt für Dich, dass Du Miete zahlen mußt und auch die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Schließlich wohnst Du dort und nutzt die Wohnung.

gute Antwort aber; Zitat...das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso sämtliche Nebenkosten.. Zitat Ende. M.E. nach trägt diese Kosten der Mieter. Oder sagt das BGB etwas anderes?

@walterdealeman

Sorry, Du hast natürlich recht. War mit meinen Gedanken schon weiter, so dass sich dieser Fehler eingeschlichen hat.

  1. Selbstverstädlich hast du einen Mietvertrag mit Zahlungsverpflichtung:

    • "Vermieter [...] schickte mir ein Mietvertrag Exemplar [...] Ich schrieb ich sei soweit einverstanden"
    • du wohnst dort seit Januar und schuldest demnach bis zur vereinbarten bzw. mit gesetzlicher Dreimonatsfrist ausgesprochenen und wirksam zugegangenen Kündigung auch Mietzahlung!
  2. Anspruch auf Mängelbeseitigung (soweit es sich überhaupt um vermieterseits geschuldetet Mängel handelt!) entbinden dich nicht von der Zahungspflicht.

  3. Dem per E-Mail zugeschickten Vertrag hättes du ausdrucken, unterschreiben und unterschrieben zurückbekommen - was soll der Vermieter anders machen? Deine Schuld, wenn das für WohnG nicht geklappt hat :-O

Ich bin ein bisschen verwirrt;)

Ich hoffe nun nicht mehr: Du hast einen wirksamen Vertrag zu erfüllen. Und gerade als finanzschwacher Mieter solltest du Prozesskosten vermeiden und deiner Zahlungspflicht nachkommen, bevor die sich um RA- und Gerichtskosten schlank verdoppelt und ein negativer schufa- oder Creditreformeintrag wg. Mietschulden dich eher keine andere Wohnung mehr finden lässt :-O

G imager761

hallo herr unwichtig,

ja, der vertrag ist auch mündlich gültig, deine mietzahlung ist konkludentes handeln von dir

ich würd warten, was kommt, aber wenn was kommt, musst du zahlen, die 275 pro monat,

kündigungsfrist wäre auch einzuhalten

ich würd ne ordentliche kündigung schreiben und gucken

aber ich hätte auch vorher meine miete bezahlt, insofern, weiss nicht, abwarten

Versuch doch mal raus zu finden, ob Du an den Mieter oder bereits an seine Erben bezahlen musst. So wie sich das alles liest.

Naja ich habe die miete jeden monat gespart um am ende nicht ganz blöd dazustehen. Vielen dank für die eindeutigen hinweise ;) ich hoffe nur, dass ich die frist nicht einhalten muss, das macht bei uns keiner in der wohnung. Und der Vermieter interessiert sich für rein garnichts. Die letzte die ihm eine kündigun geschrieben hat, bekam den brief ungeöffnet/beantwortet wieder ...