Mietrecht - "Besuch" in WG?

6 Antworten

Was willst du da machen? Wenn es ihn stört soll dein Freund ausziehen. Die Nebenkosten die man zusätzlich hat sind so niedrig, da würde ich nicht rumstreiten. Du selbst wirst ihn ja auch öfter mal besuchen und niemand beschwert sich.

Rechtlich hat dein Freund keine Chance.

TZBau 
Fragesteller
 09.09.2020, 11:13

asozial ist es aber schon irgendwo dreiviertel der zeit zu wohnen und andere zu nerven ey

Rolajamo  09.09.2020, 11:14
@TZBau

Ist halt eine WG. Wenn ihn sowas stört soll er sich ne eigene Wohnung holen oder sich seine Mitbewohner besser aussuchen.

Da kann man tatsächlich nichts machen.

Erst einmal darf hier der Begriff WG nicht verwendet werden, weil das keine Mietvertragsform ist.

Wenn eine Mieterpartei mit 3 Mietern besteht, dann ist da wohl "Was zu machen"! die Mieter sind alle gleichberechtigt und Langzeitbesuche eines einzelnen Mieters müssen sie mittragen also auch von jedem einzelnen genehmigt werden.

Bei anderen Mietformen Hauptmieter/Untermieter oder gar Einzelmieter ist nur bedingt etwas zu machen, nämlich angemessene Mietminderung bzw.neue Verteilung der Betriebskosten.

Das muss aber näher untersucht werden.

Mach mal eine Rechnung

wie hoch die Neben kosten ,pro Tag wären ,bei einer Person mehr

Dann trage in den Kalender ein wann Besuch da ist und zähle am Ende des Jahres die Besuchstage,

wenn da mehr als 100 zusammenkommt ,könntest du verlangen das er Nebenkosten nachzahlt , der Betrag wird vermutlich ja monatlich nur sehr gering sein

ich weiß nicht ob sich der Aufwand lohnt

Der Vermieter kann nur dann was machen, wenn in eine Wohnung, die zum Beispiel an 3 Personen vermietet wurde, dauerhaft eine vierte Person eingezogen ist.

Dann aber nicht, um auf irgendeine Art Frieden zwischen den Bewohnern herzustellen, sondern, um Personen bezogene Nebenkosten gerecht aufteilen zu können und um ggf. den Zuzug zu verweigern, wenn in der Person des/der zugezogenen oder aufgrund der Wohnungsgröße der Zuzug verboten werden soll.

Ansonsten ist es Sache der WG-Bewohner selbst, eine Art verbindliche Ordnung aufzustellen, wie die Wohnung genutzt werden darf. Alle müssen sich einig sein und alle müssen den internen Vereinbarungen zustimmen. Ggf. in Form eines schriftlich aufgesetzten Vertrags. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann dabei alles vereinbart werden, was nicht gegen die guten Sitten verstößt. Damit hat der Vermieter aber nicht das Geringste zu tun.