Untermietvertrag nicht gestattet, ich darf mir aber einen Mitbewohner suchen, wo steckt der Sinn?

4 Antworten

Das ist Quatsch, was Dir der Vermieter da erzählt.

Mach mit Deinem Mitbewohner einen Vertrag und nenne ihn Mitbewohnervertrag. Er kann Dir nicht verbieten, mit irgend jemand Verträge abzuschließen.

Schreib in den Vertrag, dass die Paragraphen 535 - 577a es BGB gelten und dann nimmst Du noch zusätzlich das in den Vertrag auf, was Dir wichtig erscheint. Z. B. aus einem bestehenden Mietvertragsformular.

Damit er sich anmelden kann, füllst Du ihm das Formular "Wohnungsgeberbescheinigung" aus.

Immer, wenn Dich Dein Vermieter fragt, sagst Du ihm, das wäre jetzt Dein Mitbewohner. Da er selbst keinen Vertrag machen will, dürfte alles weitere für ihn auch unbedeutend sein.

Er gestattet mir keine Untervermietung, jedoch betont er, dass ich mir einen Mitbewohner suchen darf.

Das bedeutet, du darfst  eine Person in deine Wohnung aufnehmen und mit dieser eine WG bilden. Wenn der V. mit dieser keinen eigenen MV abschließen will, könntest du intern mit dieser regeln, was sie dir an Nettomiete und Betriebskosten zahlt Sie müsste sich dann für deine Wohnung beim EWM anmelden und deine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Als Eigentümer der Wohnung wäre dein Vermieter einzutragen.

was es für einen Sinn macht, mir die Untervermietung zu verbieten, mir
aber im Gegenzug zu erlauben, einen Mitbewohner zu suchen?

Ein Untermieter hätte einen Vertrag mit dir, ein Mitbewohner hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Er möchte halt auch eine rechtliche Handhabe gegenüber den Leuten haben, die in seiner Wohnung wohnen.

JanaIrina 
Fragesteller
 13.07.2016, 16:42

Danke, er meinte, er möchte nur informiert werden, wenn jemand ein- bzw. auszieht. Er möchte mit dem Mitbewohner keinen Vertrag machen. Er sagte dazu zumindest nichts in seiner Antwort.

Das ist ein Haftungsrecht....er gestattet Dir jemanden in die Wohnung aufzunehmen, aber Du bist in jeglicher Haftung was Kosten und Schäden anbelangt.

JanaIrina 
Fragesteller
 13.07.2016, 16:41

Okay, heißt das also dass ich mich nicht mit einem "Vertrag" absichern darf?

anitari  13.07.2016, 17:17

Das ist man als Mieter auch wenn man untervermietet.