Untermietvertrag nicht gestattet, ich darf mir aber einen Mitbewohner suchen, wo steckt der Sinn?
Hallo!
Es geht mal wieder um Mietrecht. Folgendes:
Ich wohne in einer 2,5 Zimmer Wohnung und habe vor 2 Wochen meinem Vermieter einen Brief geschickt, indem ich darum bitte, eines meiner Zimmer untervermieten zu dürfen.
Im Internet habe ich mich schon kundgetan und erfahren, dass Vermieter in den wenigsten Fällen dagegen stimmen können, sofern man ein berechtigtes Interesse angibt (welches ich habe)
Die Antwort kam gestern:
Er gestattet mir keine Untervermietung, jedoch betont er, dass ich mir einen Mitbewohner suchen darf. Die Miete muss weiterhin von mir gezahlt werden, ich bekomme die Miete dann von dem Mitbewohner. Wie wir uns diese aufteilen ist für den Vermieter nicht "relevant". Weitere Vorgabe ist, dass der Mitbewohner sich "polizeilich anmelden" muss, sprich sich bei der Stadt als Anwohner anmelden. Ok soweit...
Mein Problem ist, dass ich jetzt theoretisch keinen "Vertrag" (Untervermieten darf ich es ja offiziell nicht) mit dem Mitbewohner machen darf. Ich bestehe aber auf etwas Schriftliches, schriftliche Vereinbarungen über die Dauer des "Untermietverhältnisses", die Höhe der Kosten, Sonstiges.
Kann ich nun also einfach einen "Vertrag" schreiben, quasi einen Untermietvertrag, ihn aber einfach nur anders betiteln? Ist dies zulässig? Kann mir jemand vielleicht auch sagen, was es für einen Sinn macht, mir die Untervermietung zu verbieten, mir aber im Gegenzug zu erlauben, einen Mitbewohner zu suchen?
Wenn ich garkeinen Vertrag machen darf: wie kann ich mich da dann absichern? Garnicht?
Ganz herzlichen Dank schonmal für die Hilfe
4 Antworten
Das ist Quatsch, was Dir der Vermieter da erzählt.
Mach mit Deinem Mitbewohner einen Vertrag und nenne ihn Mitbewohnervertrag. Er kann Dir nicht verbieten, mit irgend jemand Verträge abzuschließen.
Schreib in den Vertrag, dass die Paragraphen 535 - 577a es BGB gelten und dann nimmst Du noch zusätzlich das in den Vertrag auf, was Dir wichtig erscheint. Z. B. aus einem bestehenden Mietvertragsformular.
Damit er sich anmelden kann, füllst Du ihm das Formular "Wohnungsgeberbescheinigung" aus.
Immer, wenn Dich Dein Vermieter fragt, sagst Du ihm, das wäre jetzt Dein Mitbewohner. Da er selbst keinen Vertrag machen will, dürfte alles weitere für ihn auch unbedeutend sein.
Er gestattet mir keine Untervermietung, jedoch betont er, dass ich mir einen Mitbewohner suchen darf.
Das bedeutet, du darfst eine Person in deine Wohnung aufnehmen und mit dieser eine WG bilden. Wenn der V. mit dieser keinen eigenen MV abschließen will, könntest du intern mit dieser regeln, was sie dir an Nettomiete und Betriebskosten zahlt Sie müsste sich dann für deine Wohnung beim EWM anmelden und deine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Als Eigentümer der Wohnung wäre dein Vermieter einzutragen.
was es für einen Sinn macht, mir die Untervermietung zu verbieten, mir
aber im Gegenzug zu erlauben, einen Mitbewohner zu suchen?
Ein Untermieter hätte einen Vertrag mit dir, ein Mitbewohner hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Er möchte halt auch eine rechtliche Handhabe gegenüber den Leuten haben, die in seiner Wohnung wohnen.
Danke, er meinte, er möchte nur informiert werden, wenn jemand ein- bzw. auszieht. Er möchte mit dem Mitbewohner keinen Vertrag machen. Er sagte dazu zumindest nichts in seiner Antwort.
Das ist ein Haftungsrecht....er gestattet Dir jemanden in die Wohnung aufzunehmen, aber Du bist in jeglicher Haftung was Kosten und Schäden anbelangt.
Okay, heißt das also dass ich mich nicht mit einem "Vertrag" absichern darf?
Das ist man als Mieter auch wenn man untervermietet.