Wenn man bei jemanden lange übernachtet zb, bei Freund/ Freundin darf der Vermieter Geld von dem Besuch verlangen?

8 Antworten

Definiere bitte "lange".

Bis 6 Wochen wäre das Besuch ohne Konsequenzen. Länger hieße, unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte mit der Folge der fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

Von dem Besuch darf der Vermieter generell nichts verlangen. Ab einer gewissen Zeit (ich glaube 6 Monate) kann der Vermieter aber die Mietnebenkosten erhöhen, sofern es Kosten betrifft, die sich nach der Personenanzahl richten.

Der Mehrverbrauch von Wasser und Abwasser wird ja auf alle Mieter ungelegt. Also könnten Mitmieter eher etwas gegen Langzeitbesuch haben.

Nein, Besuch ist zu tolerieren, wenn er nicht andere Mieter schädigt oder über ein "normales" Besuchsmaß hinausgeht.

Was ist denn "länger" bei Dir? Länger, als einige Wochen am Stück?