Mietminderung wenn Weg zum Hauseingang zugewachsen ist?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da könnte schon was drin sein.

Wichtig ist, dass ihr zunächst schriftlich das Problem beschreibt und mit angemessener Fristsetzung zur Abbhilfe auffordert. Erst, wenn dann immer noch nichts geschieht, könnt ihr die Miete mindern.

Die Frage ist nur: Um wie viel?

Hier gibt es eine Liste, auf der ihr euch evtl. an "Garten" oder "Gartenbepflanzung" orientieren könnt.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Im Zweifelsfall solltet ihr euch durch einen Anwalt beraten lassen.

Selbstverständlich! Eigentum bricht Mietvertrag nicht.

Ihr müsst den Vermieter mit Fristsetzung auffordern, Abhilfe zu schaffen.

fordere den Vermieter schriftlich und am besten per Einschreiben auf, den Mangel zu beseitigen. Wenn bis zu einem bestimmten Termin (vielleicht max. 4 Wochen) nichts geändert wurde, hat man das Recht, eine Mietminderung vorzunehmen. Vielleicht hilft das ja. Viel Erfolg!

Beschwere dich schriftlich beim Vermieter. Und setzt ihn eine Frist das Problem zu beseitigen. 

was steht im Mietvertrag? sollte da die Gartenpflege mit incl. sein, bist du zuständig. Man nehme eine Heckenschere in die Hand

ihr zahlt für die Wohnung, ob da überhaupt eine Minderung machbar ist?

wenn man nicht ordentlich an diese gemietete Wohnung rankommt, dann ist das sehr wohl machbar.

Es ist ja nicht einmal ersichtlich, ob hier eine Wohnung oder ein Haus gemietet wurde.