Mietminderung trotz Ankündigung vom Vermieter?
Unser Hausverwaltung(Howoge in Berlin)hat per einen Brief angekündigt, dass wir im Juni insgesamt 9 Tage lang (verteilt durch 2 periode) kein Warmwasser haben werden. Wegen Umbauarbeiten in der Heizungsstation.
Ich weiß, dass es lange genug ist um eine Mietminderung zu beantragen, aber bin mir unsicher, ob man sowas macht, wenn die Hausverwaltung schon vorher es angekündigt und erklärt hat. Jemand Erfahrungen damit?
5 Antworten
Ja, Mietminderung kann man ankündigen/beantragen, das ist rechtlich einwandfrei möglich, weil du ja deine Wohnung auch nicht so nutzen kannst, wie es vorgesehen ist und du auch die volle Miete bezahlst.
Mietminderung ist immer ein finanzieller Ausgleich.
Mietervereine bieten dazu jede rechtliche Hilfe an.
Der Aufwand lohnt nicht. Und ob überhaupt frage ich mich. Schließlich wird dadurch die Warmwasserversorgung auf sichere Beine gestellt.
Frage nach Freikarten für das Schwimmbad dort kann man sich auch duschen.
Frage den Mieterbund ob und wieviel Minderung zulässig wäre.
Die Mietsache ist für diese Zeit im Gebrauch gemindert, dementsprechend kraft Gesetz auch die Bruttomiete. Eine Quote von 10% für den entspr. Zeitraum wäre angemessen. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, schreibst du dem Vermieter einen freundlichen Brief mit der Ankündigung, dass du im Folgemonat den (errechneten) Betrag von der fälligen Miete in Abzug bringen wirst.
Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man vor.
Wenn man genau weiß wie das geht kann man selbst machen. Ansonsten mit Hilfe eines Fachanwaltes.
Ob das, wie eine Mietminderung überhaupt, "lohnt" wegen 9 Tage und das nicht mal am Stück, wage ich zu bezweifeln.
Angenommen Gesamtmiete 1.000 €, Mietminderung 10 %, wären das ca. 3 € pro Tag.
Es sind 1x 5 Tage bzw eine ganze Arbeitswoche und 1x 4 Tage nacheinander
Ja und? Bei angenommen 1.000 Gesamtmiete wären das bei 10 % Minderung trotzdem nur ca. 3 € pro Tag.
Letztes mal bei 1,5 Wochen ohne wärmeversorgung haben wir - 300€ mietminderung bekommen. Das war aber im Winter. Weiß nicht wie groß der Unterschied dann zu Sommer ist.
Im Winter ohne Warmwasser ist was anderes als im Sommer.
Im Winter wären da um 50 % Mietminderung möglich, im Sommer viel weniger. Aus meiner Sicht nicht mehr als 10 %. Aber frag zur Sicherheit einen Fachanwalt.
Ja, darüber habe ich auch nachgedacht. Die machen ja was gutes, aber einfach einen Brief mit Infos um mit "Bitte um Verständnis, dass ihr euch 1 Woche lang und danach noch ganze 4 Tage Zuhause nicht waschen könnt" ist mir auch irgendwie zu wenig. Finde eine große Wohnungsbaugesellschaft, die genug Häuser hat und dadurch auch sehr viel Geld, sollte den Mieter schon einen Ausweg für die Situation anbieten. Denke nur ich so?