Mietminderung trotz Hartz IV möglich?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich hast Du die gleichen Rechte, wie jeder andere Mieter auch, es sei denn, es gibt aus jüngster Zeit ein kRäumungsverfahren, das vom Amtsgericht tituliert ist, dann hättest Du jediglich ein Nutzungsverhältnis und könntest keine Mietminderung vornehmen, weil das ein Grund für den Vermieter darstellt, einen Räumungsauftrag an einen Gerichtsvollzieher heraus zu geben, aber ich gehe mal davon aus, dass das nicht Deiner Situation entspricht.

Auch wenn Du Allg.II erhältst ( Leistungen nach dem SGB II) hast Du die gleichen Rechte bzgl. Deines Mietverhältnisses, auch, wenn eine Zahlungsregelung MIete erfolgt. Du solltest aber die Mietminderung nicht ohne fachkundige KLäreung und Beratung vornehmen. Das kannst Du durch eine Mietrechtl. gemeinnützige Organisation wie z..B. dem Deutwchen Mieterbund, Mieter helfen mietern e.V. und vergleichbare Institutionen klären. Sie werden Dich ausführlich beraten. Eine Mietminderung bedarf nicht nur Mängel in der Mietsache, sondern auch einem besonderen Vorgehen, einfach die Miete zu kürzen reicht nicht. Hier alles genau zu erklären, würde den Rahmen sprengen. Die Gebühren d/ Mitgliedsbeiträge für eine MIetervereinigung kannst Du übrigens bei dem Jobcenter beantragen, auf Antrag ist dem statt zu geben.... gibt es entsprechende Urteile zu. Dann solltest Du den MInderungsbetrag Miete nicht einfach einbehalten, sondern auf ein Anderkonto überweisen lassen, oder bei der Arge den Leistungsanspruch bestätigen lassen, damit im Falle, dass der Vermieter die Mängel beseitigt, der Betrag sofort nachbewilligt, bzw. gezahlt werden kann. Es ist dringend davon abzuraten, einfach nur nicht zu zahlen. Durch die Mitgliedschaft in einer MIetervereinigung wirst Du auch rechtl./ juristisch vertreten, falls irgendwelche Verfahren auf Dich zu kommen. Also,

1.Schriftl. der Arge die Mängel mitteilen und den Mitgliedsbeitrag bei der Mietervereinigung beantragen. 2. Beratung durch Mieterverein/ bund 3. Kontaktaufnahme schriftl. nach der Beratung und dann die MInderung geregelt vornehmen.

IlkaRuSti  07.01.2012, 22:15

Danke für den Stern und viel Erfolg bei dem beschriebenen Vorgehen.

Das solltest du wohl mit den Mitarbeitern des Arbeitsamtes klären.

Mietminderung ist möglich, bringt aber nix, da der Minderungsbetrag von der Leistung in Abzug gebracht wird. Du bist verpflichtet, das zu melden, dann kommt die Retourkutsche. TRotzdem hasdt du einen Anspruch zur Beseitigung der Mängel, er ist unverjährbar. Hier hilft Fristesetzung und Ankündigung der Selbstbeauftragung und Aufrechnung der Kosten. Das solltest du aber genau mit der Arge/dem Jobcenter/dem Amt absprechen.

futureworld 
Fragesteller
 09.01.2012, 02:30

vielen lieben Dank für die kompetente Antwort :)

Sollte eine Mietminderung erzielt werden können, dann wird die Mietkostenübernahme /Kaltmiete um den Betrag gekürzt. Dagegen gibt es keine Handhabe.

Sprich darüber mit deinem betreuer von der Arge und sofern du Mietgleid im Mieterschutz bist auch mit denen , die können dir genau sagen was wie zu tun ist