Kann ich durch Lärm an der Baustelle vor meiner Haustür die Miete mindern?
Wir haben seit 4 Monaten eine dicke Baustelle vor der Tür, die die Stadt veranlasst hat. Allerdngs wird auch samstags gearbeitet und ich kann diesen Lärm nicht mehr länger ertragen. Kann ich bei meinem Vermieter eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung verlagen, auch wenn er nichts für die Baustelle kann?
14 Antworten
Du kannst die Miete mindern , obwohl dein Vermieter nichts dafür kann , dafür muß der Vermieter die Mietmindereeinnahmen von dem Bauherrn verlangen
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html Ich weiß auch nicht , warum einige nur Müll schreiben. Wenn man was nicht weiß , dann bitte Klappe halten
Lärm von einer benachbarten Baustelle berechtigt den Mieter auch dann zur Mietminderung, wenn der Vermieter mit den Baulärm nichts zu tun hat und die Störung dulden muss, ohne dass ihm dafür eine Ausgleichszahlung durch den Nachbarn zusteht (Bay- ObLG RE WM 87, 112; LG Hannover WM 86, 311; LG Göttingen WM 86, 114).
Eventuell kann der Vermieter einen Teil der geminderten Miete über einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch vom Eigentümer des Baugrundstücks ersetzt bekommen (LG Hamburg NJW-RR 99, 378).
Die Mietminderung gilt für die Dauer der baulichen Tätigkeiten.
Und ob der Vermieter vom Verursacher was bekommt, ist nicht das Problem des Mieters! Das ist das Problem des Vermieters und geht Dich als Mieter (und Mietminderer) nichts mehr an. Mietminderungen kannst Du nicht rückwirkend ansetzen. Nur vom aktuellen Zeitpunkt an, wo Du dem Vermieter die Mietminderung bekannt gibst. Und bitte nicht vom Vermieter eine Mietminderung verlangen, der lacht sich da nur krumm und buckelig! Du musst selbst die Miete kürzen (Kaltmiete) und überweist einfach weniger, zuvor dem Vermieter das schriftlich bekannt geben! Je nachdem wie dick Du aufträgst (wie stark Du mietmindern möchtest) und wie gewillt der Vermieter sein wird, wird er damit zähneknirschend einverstanden sein oder "Dir auf den Leib rücken". Deshalb sollte man sich vor einer Mietminderung Rückendeckung holen (Mietverein etc. oder über die Rechtsschutzversicherung (falls Mietrecht eingeschlossen ist) oder einen Rechtsanwalt befragen und in Cash bezahlen).
Nein, der Vermieter trägt ja keine Schuld an dem Baulärm.
Der Vermieter ist nicht schuld,
daher hilft auch nur Geduld.