Mietminderung weil kein Warmwasser?
Moin zusammen,
Ich habe jetzt seit 6 Tagen kein Warmwasser in der wohnung. Laut Vermieter ist die Pumpe kaputt und der Klempner findet keine neue die passend ist. Davon betroffen ist das ganze Haus mit 3 Aufgängen wo je 7 Wohnungen sind.
Habe ich nach 6 Tagen ohne warmes Wasser schon das Recht eine mietminderung zu verlangen? Oder ab wann kann man das machen?
Danke und viele Grüße
Peter
4 Antworten
Ab Kenntnis des Vermieters, verschuldenunabhängig, darf hier die Miete angemessen gemindert werden, ausgehend von der Bruttomiete. Sobald dem Mangel abgeholfen wurde, taggenau die Zeit berechnen. Eine Quote von mindestens 10 bis 20% ist angemessen. Die Summe dann bei der nächst folgenden Mietzahlung zum Abzug bringen.
Hier gibt es ein paar Infos dazu - falls es um Deutschland geht.
Bei Rechtsfragen ist es immer sinnvoll, solche Infos in der Frage zu nennen.
https://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-warmwasserausfall/
Guck mal hier, für BRD:
https://www.mietminderung.org/mietminderung-kein-warmwasser-in-bad-oder-kueche/
Teil das unbedingt schriftlich mit!
6 Tage ist viel zu lang, egal was für Ersatzteilprobleme es gibt.
6 Tage ist definitiv zu lang, um ohne warmes Wasser auszukommen. Du kannst die Miete mindern für den Zeitraum ohne Warmwasser um 10% der Nettomiete. Das musst du aber schriftlich anzeigen.
Danke schriftlich Anzeigen heißt ich informiere den Vermieter das ich einen Teil der Miete nicht zahle, oder wie ist das zu verstehen?
Bei Mietminderungen wird die Gesamtmiete als Basis der % herangezogen. Information des Mangels ist Voraussetzung der Minderung. Die Minderung wird tageweise errechnet und bei der nächsten Mietzahlung abgezogen.