Mietminderung weil kein Warmwasser?

4 Antworten

Ab Kenntnis des Vermieters, verschuldenunabhängig, darf hier die Miete angemessen gemindert werden, ausgehend von der Bruttomiete. Sobald dem Mangel abgeholfen wurde, taggenau die Zeit berechnen. Eine Quote von mindestens 10 bis 20% ist angemessen. Die Summe dann bei der nächst folgenden Mietzahlung zum Abzug bringen.

6 Tage ist definitiv zu lang, um ohne warmes Wasser auszukommen. Du kannst die Miete mindern für den Zeitraum ohne Warmwasser um 10% der Nettomiete. Das musst du aber schriftlich anzeigen.

Danke schriftlich Anzeigen heißt ich informiere den Vermieter das ich einen Teil der Miete nicht zahle, oder wie ist das zu verstehen?

Bei Mietminderungen wird die Gesamtmiete als Basis der % herangezogen. Information des Mangels ist Voraussetzung der Minderung. Die Minderung wird tageweise errechnet und bei der nächsten Mietzahlung abgezogen.