Mietminderung bei extremen Straßenlärm / Verkehrsbelastung?

5 Antworten

Kommt auf den nachweislichen Lärm an.

Auf jeden Fall kann man die Miete nicht einfach so kürzen.

Man muss den Vermieter anschreiben, mit Fristsetzung und um Abhilfe bitten ( Dichtung Fenster...)

Reagiert der Vermieter nicht, noch einmal schreiben und die Mietminderung ankündigen.

Hierbei ist es immer besser in einem Mietverein/DMB zu sein, da die Mitarbeiter wissen um wie viel die Miete gekürzt werden kann und der Vermieter vom M-Verein angeschrieben wird.

Auf jeden Fall kann man die Miete nicht einfach so kürzen.

Kann und muss man sogar, wenn man nicht unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlt. Hat natürlich das Risiko, dass man in Verzug kommt, wenn die Mietminderung unberechtigt ist.

Mietminderung beantragt oder verlangt man nicht.

Mietminderung nimmt man vor, wenn man den Vermieter vorher aufgefordert hat, einen Mangel abzustellen und der das nicht macht.

Näheres beim Mieterschutzverein.

Bin kein Anwalt, aber das kann ich mir nicht vorstellen.

Was soll der Vermieter denn gegen den Lärm unternehmen?

Ene ruhige Straße wird aufgrund geänderter Verkehrsleitung zu einer viel befahrenen Durchgangsstraße --> so versteh ich das...

Der Vermieter kann zunächst grundsätzlich nichts dafür, wenn entsprechende Planänderungen auf den Weg gebracht wird.

Nur in bestimmten Ausnahmesituationen bzw. Ausnahmefällen könnte man ggf. die Miete mindern.

Voraussetzung ist, daß die ruhige Lage eine zentrale und den Mietpreis mitbestimmende Eigenschaft der Mietsache darstellt. Das kann z. B. auch gegeben sein, wenn der Vermieter die Wohnung damals offensiv so angepreist hat.

Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung gäbe (das ist aber eher selten der Fall).

Ansonsten müsste geprüft werden, ob man auf dem Verwaltungswege etwas dagegen unternehmen kann.

Ggf. könntete der Vermieter Zuschüsse für Lärmschutz (neue Fenster) erhalten - es gibt entsprechende Förderprogramme.

Fazit:

Man könnte sich eine Kurzauskunft bei einem Anwalt einholen; m. E. kommt eine Mietminderung i. d. R. nicht in Betracht.

Ich persönlich glaube nicht, dass es möglich ist, da ja der Vermieter nichts dafür kann, dass die Stadtplanung so tickt

Es ist ein Irrglaube, dass ein Mietminderungsanspruch etwas mit einem Verschulden des Vermieters zu tun hat. Laut § 536 BGB geht es nur um eine geminderte Tauglichkeit der Mietsache und nicht um den Verursacher.

Ob dann ein Minderungsanspruch besteht, hängt von der tatsächlichen Belästigung ab und kann hier nicht beantwortet werden.

Wenn da vorher schon eine Straße war, sehe ich da aber wenig Chancen, solange nicht vertraglich zugesichert wurde, wie hoch dort das Verkehrsaufkommen ist.

Völlig richtig. Der BGH hat zur Vereinbarung einer geringen Lärmbelastung als Beschaffenheit der Mietsache ausgeführt: Erforderlich sei, (...) dass der Mieter die vorhandene geringe Lärmbelastung als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung ansieht, und dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert. 

Fehlt eine solche Vereinbarung ist auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Wenn man nun auf dem Land wohnt und direkt nebenan soll eine Autobahn gebaut werden, kann man die Miete durchaus mindern. Wenn man dagegen in einer größeren Stadt wohnt, dann muss man auch damit rechnen, dass sich die Lärmbelästigung infolge von Verwaltungshandelns erhöht.