Mietminderung defekte Gastherme?

2 Antworten

Die Mietminderung setzt taggenau an dem Tag ein, an dem der Vermieter von dem Mangel nachweislich Kenntnis erhielt.

Die von dir gesetzte Frist zur Reparatur ist verstrichen, also schreibst du dem Vermieter, dass du nun eine Ersatzvornahme durchführen lässt. Die Kosten der Reparatur trägst du zunächst selbst, kannst sie aber mit der übernächsten Mietzahlung aufrechnen.

Das erspart dir langwierige Schadensersatzforderungen mit dem Vermieter.

Nein, du hast so weit alles richtig gemacht, davon ausgehend das der VM ca. 14 Tg. Zeit zur Mängelbehebung hatte. Eine erneute Fristsetzung ist nicht erforderlich.

Die Mietminderung kannst du dann ab 02.2019 geltend machen = weniger bezahlen.

Der VM ist verpflichtet, die Wohnung instand zu halten ( BGB § 535 ). Ausnahmen sind allerdings die Kleinreparaturklauseln.

Du hast weiterhin die Möglichkeit nach einer Fristverstreichung einen entsprechenden Monteur zu beauftragen. Den musst du zwar erst mal bezahlen, aber die Kosten vom VM einfordern, notfalls per Klage.

Bevor die Lage eskaliert, würde ich den VM darauf hinweisen ( per Einwurfschreiben ), unabhängig von der derzeitigen Mietminderung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung