Mietkaution (Hartz4)

3 Antworten

Bargeld zu verlangen und potentielle Mieter damit unter Druck zu setzen, ist unseriös. Wenn du nicht aufpasst, ist die Kohle weg und du hast trotzdem keine Wohnung. Wer so kommt, dem ist nicht zu trauen. Normalerweise zahlt das Jobcenter überhaupt keine Kaution - allenfalls als Darlehen. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, ist die Sache geritzt. Dann steht dir die Wohnung zu. Extra noch einen dreistelligen Betrag abzuzocken ist da für den Vermieter nicht drin.

beangato  11.02.2015, 18:42

Ist aber an der Tagesordnung. Mein Kind musste das auch bezahlen. Man muss aber alles quittieren lassen.

landregen  11.02.2015, 18:43
@beangato

Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, ist alles geritzt. Dann hat sich auch der Vermieter dran zu halten.

beangato  11.02.2015, 18:49
@landregen

Ich weiß es nicht mehr genau, glaube aber, dass mein Kind vor Unterschrift auf die Modalitäten der Kautionszahlung hingewiesen wurde.

ChristianLE  12.02.2015, 10:18
Bargeld zu verlangen und potentielle Mieter damit unter Druck zu setzen, ist unseriös.

Warum ist das unseriös? Die (Teil-)-Zahlung der Kaution ist laut § 551 BGB zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Warum ist eine gesetzliche Regelung unseriös?

Der Vermieter hat doch gar keine Sicherheit, dass das Jobcenter die Kaution (in Form des Darlehens) überhaupt gewährt.

Jedenfalls meinte der Vermieter das ich morgen die Wohnungsschlüssel abholen kann mit der Vorraussetzung ich bringe 286€ mit.

§ 551 BGB

Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

BGB §551 (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

und bis die volle kaution auf vermieters konto ist dauerts noch ca. 3 Wochen und solange will/kann er nicht warten..

Er muss laut obigem Gesetz, sogar noch länger warten.

Nun die Frage was hab ich für möglichkeiten??

Ab Mietvertragsbeginn muss er Dir die Wohnung zur Verfügung stellen, macht er das nicht und Du hast einen von ihm unterschriebenen Mietvertrag, könntest Du aus seine Kosten den Schlüsseldienst rufen.

Mfg

johnny

johnnymcmuff  11.02.2015, 20:35
denkst du wircklich die gewährleisten mir noch ein Darlehen?? Lg.

Fragen.

paddyxoxo 
Fragesteller
 12.02.2015, 09:31

danke für die ausführliche antwort;) d.h. quasi das das recht auf meiner seite ist? Also kann er mir nix oder wie?

johnnymcmuff  12.02.2015, 16:49
@paddyxoxo

Das Recht (BGB) ist auf Deiner Seite.

Manche Menschen meinen sie müssten sich bestimmte Rechte rausnehmen.

Ich würde zunächst mal das Gespräch suchen und wenn er dann nicht einlenkt oder auf seine Forderung beharrt, kannst Du ihm den § unter die Nase halten und dass Du einen gültigen Mietvertrag hast und folgendes gilt:

§ 535 BGB

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Du könntest das Jobcenter um Darlehen bitten.

Oder bei der Sparkasse fragen, ob Dir kurzfristig ein Dispo gewährt wird.

paddyxoxo 
Fragesteller
 11.02.2015, 18:45

Aber das Jobcenter zahlt doch schon die Kaution.. und das ist ein Darlehen .. denkst du wircklich die gewährleisten mir noch ein Darlehen?? Lg.

beangato  11.02.2015, 18:47
@paddyxoxo

Das weiß ich. Habs vlt falsch ausgedrückt - sorry.

Frage, ob Dir ein Teil schon gezahlt werden kann.

Ich konnte damals meinem Kind aushelfen - die Bewilligung erfolgte allerdings ziemlich schnell.

paddyxoxo 
Fragesteller
 11.02.2015, 18:53

Okay danke für den Tipp :) zahlen die auch Bar aus?? Weil wenn die überweisen dauerts nochmal 3 tage und bis spätestens Freitag brauch ich die Kohle :(

beangato  11.02.2015, 18:56
@paddyxoxo

Du kannst nur auf die Dringlichkeit hinweisen. Ob es dann bar ausgezahlt wird, weiß ich leider nicht.

Wenn nicht, kannst Du nur mit dem Vermiter reden und um Aufschub bitten. Wenn es ein seriöser Vermieter ist, lässt er sich vlt. darauf ein.

paddyxoxo 
Fragesteller
 11.02.2015, 19:26

Oki dankeschön ❤︝