Mietkauf - wer steht wann im Grundbuch?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise erhält der Erwerber eine Vormerkung im Grundbuch und der Antrag auf Eigentumsumschreibung wird erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises gestellt. Der Veräußerer kann aber natürlich auch in Vorleistungen gehen, das Eigentum übertragen und den Kaufpreis durch Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch dinglich absichern.

Du stehst als Eigentümer im Grundbuch und der "Vermieter/ Kreditgeber" wird seine Ansprüche in Form einer Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen.

Während beim Optionskauf praktisch ein Vorkaufsrecht des Optionskäufers eingetragen wird, erfolgt der Eintrag des Käufers beim klassischen Mietkauf erst nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises.Zu beachten ist grundsätzlich, dass der Mietkauf im Vergleich zur klassischen Immobilienfinanzierung unterm Strich teurer sein kann, zumal häufig auch eine Abschlussgebühr für den Mietkaufvertrag anfällt.

https://www.immoverkauf24.de/baufinanzierung/baufinanzierung-a-z/mietkauf/