Hallo liebe Community.
Ich habe mich jetzt schon bei google dumm und dämlich gesucht, habe aber überall unterschiedliche Aussagen gefunden. Mir ist auch klar, dass ich hier keine juristische Beratung erwarten kann und dennoch versuche ich mein Glück.
Hatte vor Kurzem ein Schreiben im Briefkasten mit folgendem Wortlaut:
[...]Um die Gebäudeansicht und damit das optische Erscheinungsbild des Wohnobjektes zu erhalten, hat sich der Eigentümer dazu entschlossen, mit einer Fachfirma eine Rahmenverienbarung zur regelmäßigen Graffitibeseitigung einzugehen.
Nach Rechtsprechung des BGH sind diese Kosten als Betriebskostenart als umlagefähig vereinbart Wir möchten Sie daher davon in Kenntnis setzen, dass diese Kosten ab sofort als Betreibskosten abgerechnet werden[...]
Nun habe ich wie bereits gesagt, unterschiedliche Informationen ergoogelt. Die einen sagen, das ist zulässig, die anderen, das sei nicht drin. Ich zitiere:
"Kostenumlage: Vermieter könnten versucht sein, die Kosten für die Graffiti-Beseitigung per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Nach der Betriebskostenverordnung sind Kosten für "Gebäudereinigung" umlagefähig (Paragraf 2 Nr. 9 BetrKV). Nach überwiegender Juristen-Meinung lassen sich Graffiti-Beseitigungskosten aber nicht darunter fassen. Es handele sich dem Typ nach um Instandhaltungskosten, die nicht umgelegt werden dürfen. Entsprechend hat das Amtsgericht Köln entschieden (Az.: 222 C 120/99)."
Hat jemand schon Erfahrung gemacht damit? Weiß jemand Bescheid?
Ich würde ein Schreiben dagegen verfassen, aber es lohnt sich doch sicher nicht, einen Anwalt einzuschalten oder doch?
Ich bin ratlos, aber vor allem nicht bereit, dafür zu blechen!! Sollen sie doch die Graffiti dran lassen, juckt mich nicht -.-