Heizungswartung muss ich zahlen?

4 Antworten

@ lisaaalexander

Das solltest du mal deinen Vermieter fragen, warum das die letzten Jahre nicht auf eurer Abrechnung stand?

Bei uns wird das auch in der Jahresabrechnung umgelegt, anteilig auf die Mieter, ebenso das::

Öl, Abgasprüfung/Kaminkehrer, Wasser/Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Wartung Heizungsanlage, Strom für Anlage, Abfallgebühren, Grundsteuer, Gebäudeversicherung..

Der Vermieter darf die Wartungskosten anteilig auf die Nebenkosten umlegen. Wenn er das seither nicht gemacht hat, ist das wohl seiner Unkenntnis zuzuschreiben. Nachfordern kann er sie nicht mehr.

wenn du zuvor nie gezahlt hast, ist das glückssache....

denn die wartungskosten gehen ( anteilig ) mit in die heizungsnebenkosten,

wie der schornsteinfeger und der betriebsstrom....

Das ist ein ganz normaler Kostenpunkt bei den Nebenkosten. Die sollte der Vermieter auf jeden Fall auf die Mieter umlegen können.