Mieterverein verfasst schreiben an Vermieter?

9 Antworten

Nun ja, das was angkündigt wird: eine Mietminderung. Reduzierung der Miete ab einem bestimmten vorgegebenen Zeitpunkt und als denkbar schlechtestes Ergebnis dieser Mietminderungs- (Versuche) des Mietvereins käme die frislose Kündigung des Mietverhältnisses infrage, weil durch ungerechtfertigte Mietminderung wäre der Vermieter spätestens wenn die geminderte Miete zwei Monatsmieten ausmacht dazu berechtigt.

Wegen Falschberatung hättest Du dann wegen der Aufwendungen durch Wohnungssuche, Umzug etc. einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieterverein. Nimm gleich einen Fachanwalt für Mietrecht. Der hat in jedem Fall eine Haftpflicht, wenn es zu einer Falschberatung mit unangenehmen Folgen kommen sollte

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
johnnymcmuff  10.10.2018, 09:29
Nun ja, das was angkündigt wird: eine Mietminderung. Reduzierung der Miete ab einem bestimmten vorgegebenen Zeitpunkt 





Man kündigt eine Mietminderung nicht an, sondern man macht sie einfach angemessen, wenn man den Vermieter über den Mangel informiert hat.



DogDiego  10.10.2018, 09:40
@johnnymcmuff

Grundsätzlich muß man dem Vermieter aber schon die Möglichkeit geben einen Mangel zeitnah beheben zu lassen, weshalb mit dem Hinweis auf den Mangel eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wird. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist, kann Mietminderung vorgenommen werden, wobei "angemessen" der entscheidende Punkt ist und sich da mein Vertrauen in die Tätigkeit einiger Mietvereine in Grenzen hält.

johnnymcmuff  10.10.2018, 09:43
@DogDiego

Das ist nicht richtig, damit das jetz nicht zur unnötigen Discussion wird schau hier:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

Hier noch ein Link:

https://www.mietminderung.org/ab-wann-darf-man-die-miete-mindern/

DogDiego  10.10.2018, 09:51
@johnnymcmuff

Ja, Du hast recht. Information des Vermieters reicht.

aus dem von Dir eingestellten Link:

Solange der Vermieter nicht informiert ist, darf der Mieter nicht mindern. Dem Vermieter muss die Chance gegeben werden, Abhilfe zu schaffen (BGH WuM 2010, 679). Bleibt der Reparaturversuch des Vermieters nach der ersten Mängelanzeige erfolglos, muss ihn der Mieter, wenn der Mangel wieder auftritt, erneut unterrichten (LG Berlin GE 2011, 58).

albatros  11.10.2018, 02:22
@johnnymcmuff

Genau! Schließlich ist die Miete Kraft Gesetz (BGB) automatisch gemindert, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache gemindert ist.

Nicht anders, als wenn du selbst, dein Anwalt oder dein Onkel aus Amerika das Schreiben verfaßt hätte. Der Anwalt kann dir weiterhelfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... dann haben die Damen und Herren im Verein ein Problem. Nun kommt meist raus, dass sie ihre eigenen Spielregeln aus dem Lexikon nicht kennen und aktuelle Urteile nicht lesen dürfen.

Ich freue mich jedefalls immer, wenn von denen aberwutzige Post kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Insofern man bei der Fristsetzung auch schon eine Mietkürzung angedroht hat kann man entsprechend die Miete kürzen, bis die Mängel behoben wurden. Falls nicht muss man die Mietkürzung vorher nochmal mit Fristsetzung schriftlich ankündigen. Alles weitere läuft dann über den gerichtlichen Weg, wenn der Vermieter nicht einlenkt- letztendlich muss dann also ein Gericht entscheiden.

johnnymcmuff  10.10.2018, 09:17

Insofern man bei der Fristsetzung auch schon eine Mietkürzung angedroht hat kann man entsprechend die Miete kürzen, bis die Mängel behoben wurden. 

Falsch.

Ab Kenntnissetzung bzw. ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter von dem Mangel weiß, darf man die Miete angemessen mindern.

DerJoergi  10.10.2018, 09:18
@johnnymcmuff

ok, dann hatte ich das falsch in Erinnerung.

johnnymcmuff  10.10.2018, 09:26
@DerJoergi

Dann habe ich ja Dein Gedächtnis etwas aufgefrischt.  :-)

Renick  10.10.2018, 09:30
@johnnymcmuff
Ab Kenntnissetzung bzw. ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter von dem Mangel weiß, darf man die Miete angemessen mindern.

Tut mir leid dass ich korrigieren muss., aber auch dieser Satz stimmt so nicht. (der von DerJoergi auch nicht). Du kannst selber in §536 Abs.1 BGB lesen. Das Recht zur Mietminderung hängt nicht vor der Mitteilung an den Vermieter ab.

Natürlich hat der Mieter die Pflicht, den Vermieter zu informieren, keine Frage. Aber davon ist das Recht zur Mietminderung nicht abhängig.

johnnymcmuff  10.10.2018, 09:39
@Renick

Tut mir leid, Einspruch.  :-)

Doch das ist richtig, wurde und wird so von Gerichten akzeptiert und es gab entsprechende Urteile.

Dein § ist lediglich der Hinweis das man Miete kürzen darf ab dem Zeitpunkt wo der Mangel besteht.

Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter den Vermieter informiert.

Der Mieter hat laut BGB auch eine Mängelanzeigepflicht und muss umgehend erfolgen.

Renick  10.10.2018, 09:47
@johnnymcmuff

Wie du es jetzt schreibst, ist es eine total andere Aussage als vorher. Der vorherige Satz bedeutete, dass dass die Mietminderung erst ab dem Zeitpunkt der Information an den Vermieter gültig wäre. Und das ist ja nicht zutreffend wie du jetzt selber gesagt hast. Wir sind uns wieder einig :-)

johnnymcmuff  10.10.2018, 10:17
@Renick

Wie du es jetzt schreibst, ist es eine total andere Aussage als vorher. Der vorherige Satz bedeutete, dass dass die Mietminderung erst ab dem Zeitpunkt der Information an den Vermieter gültig wäre

Nee die Aussage ist nicht anders  und das mit dem Zeitpunkt  stimmt ebenfalls darüber gibt es sogar ein BGH-Urteil:

Solange der Vermieter nicht informiert ist, darf der Mieter nicht mindern. Dem Vermieter muss die Chance gegeben werden, Abhilfe zu schaffen (BGH WuM 2010, 679).

Renick  10.10.2018, 10:34
@johnnymcmuff

Ich kann kein so ein Urteil finden, wo das steht, bitte gib mir einen Link oder AZ.

schleudermaxe  11.10.2018, 06:20
@johnnymcmuff

... aber nur dann, wenn der Gebrauch des Mietgegenstandes nicht mehr möglich ist bzw. nur mit Einschränkungen.

Nur weil eine Scheibe schmutzig ist, wir kein EUR anrollern.

weitere Szenario aus, wenn der Vermieter dies widerspricht?

Aus welchem Grund widersprechen? Das wäre hier die wichtige Frage. Du weißt als Vermieter, dass du laut Gesetz die Pflicht hast, dich um den Ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu kümmern. Wenn du also deer Meinung bist, dass du das in diesem Fall nicht musst, dann brauchst du einen guten Grund, der auch einen Richter bei Gericht überzeugen würde.

Der Mieter kann nach erfolgloser Fristsetzung eine Ersatzvornahme machen. Das bedeutet, er beauftragt selber einen Handwerker, um das Problem zu beseitigen, und stellt dir die Kosten in Rechnung oder zieht den Betrag von der Nettomiete ab.