Räumungsklage gewonnen, Berufungsfrist vorbei, Mieterverein schreibt im Namen der Beklagten und fordert Schadenersatz wegen nicht erlaubter Untervermietung?
Ihr Lieben, der Räumungsprozeß gegen meine Exmieterin ist gewonnen und die Berufungsfrist abgelaufen, nun geht es an die Zwangsvollstreckung, habe heute ein Schreiben des Mietervereins der Beklagten erhalten in welchem steht, die Beklagte hätte intensiv eine neue Wohnmöglichkeit gesucht und "voraussichtlich" könne sie Ende Okt. ausziehen, und die Bitte bis dahin von einer Zwangsräumung abzusehen. Ausserdem wird nochmals wie schon in zwei Schreiben im Vorfeld Schadenersatz gefordert, für nicht erlaubte Untervermietung in der Vergangenheit. Im Urteil steht hierzu, dass die Beklagte die Möglichkeit gehabt hätte, die Erlaubnis einzuklagen, dies jedoch nicht getan hat, jjetzt verlangt sie über den Mieterverein Schadenersatz, obwohl das Urteil klipp und klar beinhaltet, dass ich ein Recht auf die Klage hatte, die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug rechtens war usw. Der Mieterverein schreibt widerholt, dass eine gütliche Einigung denkbar wäre im Hinblick auf alle gegenseitigen Forderungen.... Ich habe im Prinzip überhaupt keine Lust und sehe keine Notwendigkeit mich mit dem Mieterverein (da es kein Mietverhältnis seit der wirksamen fristlosen Kündigung gemäß Urteil mehr gibt), auseinanderzusetzen und empfinde dieses Vorgehen als weitere Nötigung. Der Mieterverein schreibt. " Könnte man sich einigen?"
Was sagt ihr hierzu - wie würdet ihr reagieren?
4 Antworten
Wie wohl? Man ignoriert mit Rechtskraft des Urteils jedweden Schriftwechsel mit dem Mieterverein und setzt die Zwangsräumung durch.
Wenn die Noch-Mieterin meint, hier mit vorschüssigen Kosten eine Klage wg. angeblicher Schadensersatzansprüche geltend machen zu wollen, übergäbe man die Klageschrift seinem Rechtsanwalt.
Alles was der Mieterverein schreibt, heftet man unbeantwortet ab.
Der Mieterverein versucht stets eine "Einigung" im Sinne des Mieters zu finden, das ist schließlich deren Job.
Ich würde dir dringend raten die Zwangsräumung durchzuziehen, da Du sonst im schlimmsten Fall riskierst, das man die weitere Duldung deiner Mieterin als Rücknahme der Kündigung interpretiert und Du den ganzen Mist noch einmal von Anfang an neu durchexerzieren musst.
So wie ich das sehe stehen die Chancen gut, dass deine Mieterin ( gerade falls die Wohnung in einem Ballungsraum wie Berlin, Hamburg oder München liegt ) keine neue Wohnung hat und dann geht der ganze Spaß von vorne los und du verlierst wieder viele Monate in denen Du keine Mieteinnahmen hast, und die laufenden Kosten für deine Wohnung aus eigener Tasche zahlst.
So wie ich das sehe, versucht der Mieterverein da zu klappern um Dich dazu zu bekommen eine Zusatzfrist zu gewähren - falls die Klagen kannst Du immer noch reagieren, ich empfehle Dir dann in München einen hervorragenden Immobilienrechtler ;) - Aber im Ernst ich glaube kaum das der Mieterverein das durchzieht, wenn hätten die Klagen können als das Mietverhältnis noch lief.
Na, wenn das keine gute Nachricht ist. Ende Oktober ist in 10 Tagen, wenn du am Montag mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher sprichst, wann die Zwangsräumung durchgeführt werden könnte, wird wohl die Antwort sein < Mitte November 17. Wenn die Exmieterin im Oktober noch auszieht, könntest du den GV am 02.11.17 abbestellen und Kosten sparen.
Dem Mieterverein (Rechtsbeistand des MV für die Exmieterin) solltest du fragen, wie denn ein Vergleich auf welche Mietvorgänge bezogen aussehen soll. Ablehnen kannst du immer noch, falls da unsinnige Vergleichsangebote kommen. die EX will von dir Schadensersatz in Geldform, du hast doch jede Menge Mietschulden einzufordern. Sind die auch ausgeurteilt worden?
Diese Untervermietungskiste haben wir doch schon genüsslich durchgekaut. Woher nehmen die diese Dreistigkeit?
Ganz genau, ich empfinde diese Ignoranz ebenso als Dreistigkeit, zumal ich meine Emails nochmals als Anhang, in denen meine ausführliche Stellungnahme zu der Untermietsituation nachzulesen ist, weitergeleitet habe.
Ich habe ja zwei Gesamtschuldner, natürlich wurden beide gesamtschuldnerisch verurteilt mir die ausständigen Mieten gemäß meiner Klage, sowie Nutzungsentschädigung in voller Höhe der bisherigen Bruttomiete nebst 5% Zinsen seit 16.6., sowie die Gerichtskosten zu erstatten. Die ausstehende Miete wurde von dem solventen Exmieter, der nie eingezogen ist bezahlt, die anteiligen Nutzungsentschädigungen seit Juli 2017 noch nicht, hier wurde von dem solventen Exmieter Aufschub erbeten. Meine Forderungsaufstellung geht ihm nach Auszug, Rückgabe und Erledigung der Schäden in der Wohnung, die noch nicht abzusehen sind, zu. So habe ich es seiner Anwältin schriftlich mitgeteilt. Nun will jedoch die hier noch wohnende Nutzerin noch Geld abzocken, wie es immer schon ihre Art war. Ausserdem bestreitet sie, dass sie mich oder meine Handwerker, wegen des Fensters, das immer noch schief im Rahmen hängt, nicht hereingelassen hat. Obwohl dies beweisbar ist. Ich will und werde dieser person keinen Cent schenken. Das Urteil ist rechtskräftig und wenn sie was will kann sie ja gegen mich klagen. Dann werden wir sehen.
Die Frage "Könnte man sich einigen?" ist für mich gleichbedeutend mit "Wir versuchen etwas, wofür es eh keine Rechtsgrundlage gibt"
Also was gibts da zu antworten... nichts.
Danke für deine Neuigkeiten in der Sache!
das ist klar, ich habe bereits die vollstreckbare Ausfertigung beantragt, bis ich die erhalte wird es sowieso ca. Ende Okt. und dann beauftrage ich sofort den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung meine Frage bezog sich auf die Schadenersatzforderung wegen unerlaubter Untervermietung! ? Für mein Dafürhalten ist der Prozeß gelaufen und Forderungen jedweder Art sind zu spät und nicht mehr relevant zumal im Urteil steht, dass die Beklagte während der Mietzeit hätte meine Zustimmung einklagen müssen.