Mieter zahlt Nebenkostennachzahlung nicht, was kann man machen?

10 Antworten

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--> Schriftliche Fristsetzung (14 Tage) per Einwurfeinschreiben zusenden, Abrechnungskopie noch einmal beilegen, bei Nichtreaktion --> Mahnverfahren einleiten, geht innerhalb 10 Minuten bei Online-Mahnanwälten oder über das zuständige Mahngericht, Reaktionsfrist ist in der Regel 14 Tage, bei Nichtreaktion --> Vollstreckung beantragen (Mahngericht oder Online-Mahnanwalt)) --> dann die Vollstreckung durchführen, schlimmstenfalls die eidesstattliche Versicherung abgeben lassen.

Hm, irgendetwas ist doch da im Busch, wenn jemand eine simple Nebenkostenabrechnung nicht mehr begleicht?!

johnnymcmuff 
Fragesteller
 13.08.2011, 15:10

Ich würde ja gerne mehrere Antworten auszeichnen.Aber diese war mir dann doch die Hilfsreichste Antwort.DANKE.

Werde ein höfliches Mahnschreiben per Einschreiben senden und dann abwarten.

Allen anderen danke ich ebenfalls für Ihre guten Tips.

Die Nebenkostennachzahlung ist gemäß § 286 Abs.3 BGB bereits 30 Tage nach Zugang. zur Zahlung fällig, ab diesem Zeitpunkt kann - ohne weitere Mahnung - ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege geleitet werden. (Formulare gibts im Schreibwarenhandel).

Kündigen kannst Du im übrigen nur, wenn eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 2 Monatsmieten zur Zahlung offen steht.

XtraDry  16.08.2011, 11:05

Nein, fällig ist die Zahlung sofort, nach 30 Tagen gerät der Schuldner in Verzug (feiner Unterschied). Wegen Nebenkostennachzahlungen kann man nicht kündigen, selbst wenn der Rückstand zwei Monatsmieten erreicht...

Bevor du weitere Schritte einleitest (Klage oder Mahnverfahren), prüfe bitte ob die Abrechnung tatsächlich formal in Ordnung ist und fristgerecht innert 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode nachweislich dem Mieter zugestellt wurde. Hier könnte u. U. eine berechtigte Nichtzahlung der Nachforderung begründet sein. Wenn die Abrechnung nicht nachweisbar zugestellt wurde, kann der Mieter behaupten, er habe sie nicht erhalten. Deshalb immer per Einwurfeinschreiben zusenden. Sollte die Abr. für 2010 hier betroffen sein, so hast du Zeit bis 31.12.2011 . Sollte es sich um das Abrechnungsjahr 2009 handeln, wäre die Zustellung verfristet und der Mieter ist fein raus und du bleibst auf deinen Kosten sitzen.

johnnymcmuff 
Fragesteller
 14.08.2011, 14:14

Die Mieterin hat in den letzten Jahren einige Punkte zu Recht beanstandet.Der Vater von meiner Frau hatte das Haus jahrelang verwaltet und die Nebenkosten erstellt.Nachdem wir uns richtig informiert haben,wird seit zwei Jahren eine korrekte Nebenabrechnung erstellt.Gestern haben wir sogar die von ihr geforderte Bescheinigung für das Finanzamt zugesendet, um ihr zu zeigen,dass wir nicht nach dem Prinzip " Auge um Auge" handeln. Jetzt warten wir noch bis Donnerstag.Dann gibt es ein letztes freundliches Schreiben mit einer Frist. Natürlich per Einschreiben.

albatros  14.08.2011, 15:33

Danke für deine Stellungnahme. Meine Überlegungen waren rein hypothetischer Natur. Es ist tatsächlich so, dass viele Vermieter (noch!) nicht in der Lage sind, ordnungsgemäß abzurechnen. Eine Bitte: Unbedingt per Einwurfeinschreiben nochmals zusenden. Die Mehrkosten gegenüber normaler Zustellung darfst du dem Mieter berechnen (lt. Urteil BGH). Ich hoffe, dass dein Problem bald erledigt ist. Mit frdl. Grüßen vom albatros

Dann bitte noch mal zusenden und zwar nun mit Einschreiben. Und wenn Sie dieses Mal nicht reagiert, dann sagt Ihr zu Ihr bitte, Ihr werdet Euch einen Anwalt nehmen, da Sie nicht von sich aus bereit ist, das Geld zu zahlen. Ihr habt Sie damit vorgewarnt und Sie kann durch das Einschreiben, dann nicht abstreiten, es nicht bekommen zu haben. Nur setzt Ihr eine Frist von 10 Tagen und kündigt in dem Schreiben eben an, wenn das Geld nicht in der Zeit beglichen wird, sprich eingezahlt, dann müßtet Ihr es leider Eurem Anwalt überreichen. Somit seit Ihr höflich und doch bestimmend aufgetreten, was Euer gutes Recht ist. Habt Ihr einen Eigentümerschutz? Dort könnte man dann zur Sicherheit noch mal nachfragen. Viel Glück.

LG, sheltiesunny

johnnymcmuff 
Fragesteller
 13.08.2011, 15:17

Der Tip ist gut, aber gleich zum Anwalt? Das kostet dann vielleicht mehr als der geforderte Betrag? Mir geht es aber ums Recht und die Ausschöpfung der verschiedenen Möglichkeiten .Habe gerade Infomaterial von Haus&Grund angefordert.

Nochmal eine letzte Frist setzen und ggf. das Mahnverfahren einleiten.