Mieter bettelt vorm Haus,knallt nachts Türen?

6 Antworten

Dir wird nix übrig bleiben, als den Vermieter einzuschalten. Air allem das Rattenproblem ist ein gutes Argument. Auch wegen Ruhestörung könntet ihr was machen. Gibt es denn eine Hausordnung? Im BGB müsste auch was dazu stehen, gilt ja auch bei Containern eine Benutzungsordnung.......

Habt ihr die Vermieter mal gefragt, weshalb sie ausgezogen sind? Vielleicht besteht das Problem schon länger und andere Mieter.....

Alles Gute.

BreakingPoint 
Fragesteller
 12.09.2016, 07:29

Die Vormieterin der  Wohnung ist verstorben. Die über uns ständig betrunken (aber stört niemanden ist nämlich leise) oder nie Zuhause.  Und der ganz oben ist Jobbedingt weggezogen. Unser Vermieter ist derzeit nicht erreichbar und seine Frau weiß nicht was sie tun soll. 

Du kannst mal versuchen mit den Kindern zu sprechen. Vielleicht ist der gute etwas dement und weiss nicht mehr, was er tut.Die können ihn im Altersheim unterbringen.

Ansonsten musst du nicht gleich ausziehn. Im Ernstfall kannst du andere Mieter suchen, die das auch stört und ihr wendet euch an den Vermieter.

2-3 Mietminderungen für seine Wohnungen bringen ihn zur Überlegung, ob er den alten Mann umquartieren lässt.

BreakingPoint 
Fragesteller
 12.09.2016, 07:52

Ich habe noch nie gesehen das da iwer den besucht hat. Wir sind nur ein 4 Parteien Haus.  Wie gesagt die über uns stört es nicht, da ständig betrunken oder weg. Ganz oben wohnt noch niemand. Ja und der Opa unf wir. 

valvaris  12.09.2016, 08:39
@BreakingPoint

Dann zum Vermieter und Miete mindern.

Nachdem reden offensichtlich nichts gebracht hat, solltest du den Vermieter davon informieren. (Unbedingt schriftlich!)  Bitte den Vermieter darum, Abhilfe zu schaffen. Mehr kannst du vorerst nicht tun. Hilfreich wäre ein Protokoll über die nächtlichen Störungen. Das Anbetteln von Passanten geht natürlich gar nicht. Dafür wird sich auch der Vermieter besonders interessieren. Eine Minderung der Miete wäre nach Information an den Vermieter ausschließlich für die nächtlichen Störungen drin.

Sie können den Vermieter unter Schilderung ihrer Feststellungen bitten, auf das Verhalten des UG-Mieters einzuwirken.

Ausziehen .... allerdings nicht dich selber , sondern aus der Wohnung .... das ist Kündigungsgrund...

BreakingPoint 
Fragesteller
 12.09.2016, 07:27

Wir wollen  nicht umziehen. Die Wohnung ist toplage  (beide kein Auto, nah zum Einkauf und unserer Arbeitsstellen) und für den Stadtteil absolut günstig. 

TrudiMeier  12.09.2016, 12:35

Um eine Wohnung fristgemäß zu kündigen benötigt der Mieter keinen Grund.  Nur für eine fristlose Kündigung muss ein Grund vorliegen und der reicht hier bei weitem nicht aus.