Mieter baut Fallen für Vermieter?

8 Antworten

Nimm dir einen Anwalt und klage den Menschen raus, wenn nötig. Der Anwalt wird dir auch sagen könne, ob du ihn fristlos kündigen kannst.

Garagennutzung kündigen, mit Fristsetzung?

Winke mal mit dem § 201 StGB. Er hat das Gespräch aufgezeichnet, damit hat er den Straftatbestand erfüllt. Vielleicht reicht das als Druckmittel (wenn er es löscht, sind aber alle Beweise zum T...). 

Zu deinem Letzten Satz, JA, das reicht eindeutig für eine fristlose Kündigung. Unerlaubtes Mitschneiden von Gesprächen stellt einen Straftatbestand nach § 201 StgB dar. Eine Straftat zum Schaden des Vermieters begründet die fristlose Kündigung. Dazu kommt noch die Vortäuschung der Sachbeschädigung. Jetzt sofort Anwalt einschalten, Strafantrag stellen und bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken das die Person deinen Grund und Boden nur noch in Begleitung betreten darf um sein Hab und Gut zu sichern. Hier steht die Möglichkeit im Raum das der Mieter dir auch persönlich und körperlich Schaden zufügen könnte.

bwhoch2  16.02.2016, 09:06

Klingt wirklich gut!

Mir kommt da so einiges komisch vor:

Kurzerhand habe ich seine Schachteln selbst in seine angemietete Garage getragen und sicher verstaut.

Man sollte niemals fremdes Eigentum selbst anfassen, wenn man noch dazu befürchten muss, dass der Eigentümer jede Gelegenheit nutzt, um für sich was raus zu holen.

Die Polizei hat anschließend alles begutachtet und mir versichert das alles seine Richtigkeit hat und die Sachen jetzt richtig und trocken gelagert sind.

Und das in einer Garage?

Dann hast Du doch Zeugen dafür, dass Du nichts so an die Tür gestellt hast, dass beim Öffnen Sachen aufs Auto fallen können. In diesem Fall ist doch der Garagenbesitzer (Mieter) selbst schuld.

Als ich letztens nochmal in seine Garage musste um die Wasserpumpe zu prüfen ...

Ich dachte, die Pumpe ist in dem Nebenraum. Muß man da durch die Garage?

Am Nebeneingang befindet sich schon immer ein Schloss von mir.

Am Nebeneingang der vermieteten Garage? Was hat ein Schloß von Dir da verloren?

Eingangs schreibst Du:

Meinen Mieter ist laut einem Standard Mietvertrag die Benutzung der Garage sowie der Wohnung erlaubt.

Es ist wohl selbstverständlich, dass Du eine abgeschlossene Wohnung vermietet hast, zu der nur der Mieter Zugang hat und Du sicher keinen Schlüssel mehr hast. Somit ist klar, dass mit der Vermietung auch die Benutzung erlaubt ist.

Aber ist das bei der Garage genauso? Hast Du die Garage vermietet und wenn der Nebenraum, der offenbar nur durch die Garage zugänglich ist, nicht mit vermietet ist, steht das dann genau so im Mietvertrag?

Oder hast Du im Mietvertrag oder außerhalb davon lediglich die Benutzung der Garage erlaubt, ohne sie als eigenen abgeschlossenen Raum mit zu vermieten? Die Garage wäre dann ähnlich zu sehen, wie der Hofraum, den der Mieter zwar nutzen kann, aber nicht exklusiv.

Daraus folgere ich:

Ist die Garage mitvermietet, hast du darin nichts verloren und brauchst Dich nicht zu wundern, wenn der Mieter Gelegenheiten sucht, Dir was anzuhängen. Selbst wenn Du nur erlaubt rein gehst, solltest Du das niemals tun, ohne dass der Mieter dabei ist. Er muss aufschließen, ggf. seinen Wagen raus fahren und so lange dabei bleiben, bist Du mit Pumpenwartung/-prüfung fertig bist.

Ist nur die Mitbenutzung eingeräumt, würde ich diese ab sofort untersagen und zwar aus folgendem Grund:

Eine Garage ist nur ein Abstellraum für ein Fahrzeug, nicht aber für Hausrat. Mich wundert, dass die Polizei nicht darauf gekommen ist. Schon aus Gründen des Brandschutzes ist es nicht erlaubt, außer einem Fahrzeug noch andere Sachen in der Garage zu lagern, die mit der Haltung des Fahrzeugs nichts zu tun haben. Ein Satz Reifen, ein wenig Werkzeug und vielleicht auch eine Dose Motoröl wären gerade noch erlaubt. Hausrat jedoch nicht.

Also: Fordere den Mieter auf, die Garage zu räumen und das Fahrzeug nicht mehr dort abzustellen. Fordere ihn auch auf, seinen ganzen Hausrat, der da noch gelagert ist, rauszuräumen, sodass wirklich nur noch das Auto und evtl. Zubehör drin lagert. Erst wenn das geschehen ist, darf er wieder rein.

Ist die Garage vermietet, fordere ihn wenigstens auf, alles raus zu tun, was außer Fahrzeug und ein wenig Zubehör dort nichts verloren hat.

Die Sache mit der Gesprächsaufzeichnung reicht für eine Klage auf Löschung bzw. Unterlassung, diese Aufnahme zu verwenden und für eine Abmahnung, aber wohl kaum für eine fristlose Kündigung.