Garage wird genutzt aber nicht bezahlt

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Ja, denn es handelt sich eben nicht um einen Vertrag, sondern um eine Duldung. Diese kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Fristen aufgehoben werden.

Ich denke, dass kann er machen. Wenn er sie dir zur Verfügung stellt und du nix bezahlen musst, dann macht er dass ja aus Gutmütigkeit, ihr habt ja kein direktes Mietverhältnis. Und wenn er sie nun selber braucht, oder an jemand vermieten möchte, dann ist es doch nur fair von dir, wenn du die Garage dann räumst! Es handelt sich ja um eine Gefälligkeit von seiner Seite!

Es ist nicht meine Garage sondern die Garage der Person über uns. Mein Vermieter wußte nur nicht ob er es darf, ist mündlich vereinbart worden. ich sagt klar darst du das. Also stimmt ne?

Eine unentgeltliche Miete ist eine Leihe. Und wenn diese auf unbestimmte Zeit vereibart ist, kann der Verleiher jederzeit Rückgabe verlangen, § 604 Abs. 3 BGB.

wenn es nicht im mietvertrag drin steht und es nur mündlich vereinbart wurde im nachhinein,dann reicht es aus...ansonsten muß er es schriftlich kündigen,lg und alles gute

Wenn Du das Nutzungsrecht hattest, dann muss er es schriftlich widerrufen.

nicht bei mündlicher Absprache...

@Kithara1

aber hier ist es - wenn es auf längerer Sicht war - ein Gewohnheitsrecht geworden.