Darf der Vermieter unsere Garage ungefragt betreten und hat er ein Recht auf einen Zweitschlüssel

10 Antworten

Auf keine FAll! Was will der denn da?

Garage lüften, Wasser im Herbst abstellen und im Frühjahr wieder anstellen. Ansonsten keine Ahnung

@tergenna

Für den Frostschutz ist das einzusehen. Er hätte aber dafür einen Hinweis in den Garagenmietvertrag schreiben sollen. In diesem Falle der Frostsicherung kann man den Zutritt zum An- und Abstellen nicht verwehren!

@firstguardian

er muß ein Wasserhahn aufgedreht werden, bis kein Wasser mehr kommt, das kann er uns auch sagen bzw. in unserem beisein die Hähne aufdrehen. Nur leider stand heute bereits zum dritten Mal in dieser Woche die Garage bis zum Anschlag offen. Da mein Mann darin auch sein Werkzeug lagert, kann sich jeder kostenfrei bedienen, der vorbeikommt. Wenn er reingehen würde, etwas erledigen würde, die Garage wieder zumachen würde und dann abschließen würde, wäre es uns ja noch egal, aber Garage stundenlang ohne aufsicht offen stehen lassen, das ging dann heute einfach zu weit. Wir haben Schlüssel angefordert, bis jetzt allerdings noch nicht erhalten. Werden noch bis morgen warten, ansonsten das Schloß austauschen

@tergenna

Das hört sich nach einer Schikane an. Hier reicht das Angebot an den Vermieter, dass der Mieter selber die erforderliche Absperrung des Wasser vor der Frostperiode und die Öffnung ab März wieder vornimmt. Schloß tauschen! Aber gut darauf achten, das es im kommenden Winter nicht zum Frostbruch kommt! Termin im Kalender vermerken.

Betreten nur nach Absprache mit Begründung. Einen Zweitschlüssel darf er haben, aber nur im Notfall benutzen.

NEIN, er darf keinen Zweitschlüssel haben, ausser der Mieter ! erlaubt ihm es.

Wenn er die Garage betreten will wegen Wasser etc. muss er sich vorher rechtzeitig anmelden, damit ihn der Mieter reinlassen kann! Alles Andere ist Hausfriedensbruch.

er kein recht da rein zu gehen dafür´zahlts du miete dafür fragen auf beide nein

Zu beiden Fragen: Nein.

Normalerweise darf er es nur im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also mit Vorankündigung, oder in einem Notfall, wie Leitungsbruch oder Feuer. Einen Zweitschlüssel darf er nicht ohne Deine Erlaubnis haben.

Einschränkung: Wenn es im Mietvertrag ausdrücklich anders vereinbart ist.