miete statt am 01ten am 15ten zahlen möglich?

13 Antworten

Ich würd deinem Vermieter einfach sagen, dass dein Gehalt jetzt erst zum 15. kommt - solange du bezahlst, ist doch egal, wann das ist.

 

Ich bekomme meins auch erst zum 15. und obwohl mein Vermieter so ein ete-petete-Doktor ist, fand er es vollkommen okay - hauptsache er kriegt die Kohle.

anitari  19.03.2011, 13:35

...ist doch egal, wann das ist.

 

Würdest das auch sagen wenn es um Dein Gehalt/Lohn ginge?

BlackCloud  19.03.2011, 13:52
@anitari

Ja, tu ich doch - andere bekommen das schon zum 1., ich erst zum 15. - mein Vermieter hat genug Wohnungen, die er vermietet, da kommt es auf die 300€ auch nicht an, die er dann 15 Tage später kriegt.

 

Sonst hätte er ja wohl auch nicht eingewilligt.

anitari  20.03.2011, 11:42
@BlackCloud

Sonst hätte er ja wohl auch nicht eingewilligt.

Das ist eben der Unterschied zum Vermieter des Fragestellers. Der willigt nicht ein. Muß er auch nicht.

mein Vermieter hat genug Wohnungen, die er vermietet, da kommt es auf die 300€ auch nicht an, die er dann 15 Tage später kriegt.

Es gibt genügend Vermieter wo es genau auf die 300 € am Monatsanfang ankommt.

BlackCloud  20.03.2011, 11:48
@anitari

Deswegen schrieb ich ja, er soll das seinem Vermieter sagen, dann sieht er ja, ob er einwilligt. Dass er das nicht ohne Info machen darf, ist ja wohl klar.

 

Und ich hab auch nicht gesagt, dass das überall so ist, sondern nur von meinem Fall gesprochen, warum das bei mir kein Problem ist. Das diente als Beispiel. Musst du also nicht alles hinterfragen und dein Kommentar zu abgeben.

Selbstverstaendlich kannst du die Miete, die gesetzlich spaetestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter einzugehen hat, auch schon gut 2 Wochen vorher zahlen (also am 15. des Vormonats). Das darfst du sogar, ohne den Vermieter vorher fragen zu muessen. Willst du sie aber erst knapp 2 Wochen spaeter bezahlen, also erst am 15. danach, dann geht das nur, wenn der Vermieter dir das auch genehmigt. Machst du es ohne vermieterseitige Genehmigung, wird er dich abmahnen und wenn's danach noch oefter vorkommt kuendigen. Fristlos wird wahrscheinlich nicht gehen, ausserordentlich mit Fristeinhaltung hingegen sehr wohl. Passiert es aber nur 1 x, dann kann noch nicht viel passieren. Im Wiederholungsfall nach Abmahnung hingegen sehr wohl. Auch mehrmals verspaetete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter zur ausserordentlichen Kuendigung.

XtraDry  20.03.2011, 11:13

Fristlos wird wahrscheinlich nicht gehen

Doch, das kann durchaus gehen, BGH Az VIII ZR 364 / 04

Wenn Dein Vermieter ein Drache ist hat wohl keinen Sinn ihn zu fragen ob Du die Miete erst zum 15. zahlen darfst.

Wenn Du mehrfach die Miete verspätet zahlst kann er Dir kündigen. Sogar fristlos.

Also versuch es irgendwie einzurichten das Du am 1. bzw. 3. Werktag die Miete zahlst.

DerCAM  19.03.2011, 12:16

Na ja, fristlos duerfte schon ein wenig problematisch werden. Wuerde ich mich als Vermieter nicht trauen. Ausserordentlich unter Fristeinhaltung ist aber zumindest nach vorheriger Abmahnung voellig unproblematisch.

anitari  19.03.2011, 12:32
@DerCAM

Na ja, fristlos duerfte schon ein wenig problematisch werden.

Weiß ich. Aber möglich ist es.

Wuerde ich mich als Vermieter nicht trauen.

Ich auch nicht.

 

 

Wenn die Miete am 1. bezahlt werden soll, sollte sie auch dann bezahlt werden. Hast du sonst kein Geld um sie am ersten zu bezahlen ? Dann informiere deinen Vermieter das du einen neuen Job hast, und deinen Lohn erst am 15. bekommst und die Miete dann bezahlst. Dann solltest du aber dein Geld so anlegen das du sie am 1. bezahlen kannst, oder du regelst es so das du die Miete immer Mitte des Monats bezahlst. Der Vermieter wird sich bestimmt nicht darüber freuen seine Miete immer zwei Wochen später zu bekommen, würdest du dich bestimmt auch nicht oder ? (; 

dragonheart25m 
Fragesteller
 19.03.2011, 11:11

stimmt schon, aber ich hab jetzt nicht das geld am ersten zu zahlen .und ein dispo mit hohen zinsen (nein danke) das problem ist das mein vermieter der vater meiner freundin ist und wir uns nicht bis-überhaupt nicht verstehen da er wollte das seine tochter einen richtigen deutschen als freund hat und ich halt keiner bin (made in italy) naja aber das ist ein anderes thema...

InLove14  19.03.2011, 11:14
@dragonheart25m

Achso, ja das ist auch wieder so eine Sache. Aber Vater der Freundin hin oder her. Er ist auch dein Vermieter und das hat mit dem privaten nichts zu tun. Kläre es mit ihm, und sage ihm du bezahlst sie am 15. und dann versuche aber sie immer am 1. zu zahlen. Wenn er nicht einverstanden ist, kannst du nichts tun wenn du noch keinen Lohn bekommen hast. Und da bist du im Recht, weil 1 mal kann soetwas vorkommen und du hast ihn höflich ( hoffe ich doch ) gefragt. Hoffe für dich das es einverstanden sein wird.

Mismid  19.03.2011, 11:19
@dragonheart25m

den Dispo mußt du ja nur für wenige Tage in Anspruch nehmen. In Zukunft mußt du halt mal ein paar Euro zur seite legen, so daß du dein Konto mal wengistens für 14 Tage gedeckt hast. wo ist das Problem? Wenn du 1000 Euro dein Konto überziehst, zahlst du für 14 Tage 5 Euro Zinsen....

wenn der 1. vereinbart ist, musst du auch am 1. zahlen. Zahlst du ständig verspätet ist das ein Kündigungsgrund.

Vernünftiger wäre, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass du ab...die Miete gern am 15. überweisen möchtest und ob er damit einverstanden ist.

Ansonsten sollte man auf dem Konto immer einen Betrag haben, der zumindest die Miete deckt.

DerCAM  19.03.2011, 11:48

Auch wenn der 1. vereinbart ist, hat er Zeit bis zum 3. Werktag des betreffenden Monats. Dann muss die Miete aber allerspaetestens beim Vermieter in der Tasche oder auf dem Konto sein. Aber erstens weisst DU das ja sowieso und zweitens spielt das hier auch weiter keine Rolle. Ich wollte nur mal wieder ein wenig klugscheissern ;-)

guterwolf  19.03.2011, 11:56
@DerCAM

Heute ist Wochenende, da darfst du das :-)