Miete Kündigungsfrist bis zum 3. Werktag?
Wenn man eine Kündigung in Januar pünktlich einreichen will, muss es spätestens bis 3.Januar erfolgen? oder bis 6.Januar weil der 1.und 4. ein Feiertag ist und der 2. und 3. ein Samstag und Sontntag ist?
6 Antworten
Der 3. Werktag im Januar ist der 5. - ergo muss die schriftliche ( eigenhändig unterschriebene ) Kündigung dem Vermieter bis zu diesem Datum vorliegen.
Samstage sind ganz normale Werktage.
.... und der 4. Januar ist kein Feiertag.
https://www.schulferien.org/Kalender_mit_Ferien/kalender_2021_ferien_Nordrhein_Westfalen.html
01. Jan. 2021 Neujahr
02. Apr 2021 Karfreitag
05. Apr 2021 Ostermontag
01. Mai 2021 Tag der Arbeit
13. Mai 2021 Christi Himmelfahrt
24. Mai 2021 Pfingstmontag
03. Jun 2021 Fronleichnam
03. Okt 2021 Tag der Deutschen Einheit
01. Nov 2021 Allerheiligen
25. Dez 2021 1. Weihnachtsfeiertag
26. Dez 2021 2. Weihnachtsfeiertag
ich zumindest sehe am 4. Januar keinen Feiertag.
Der 4.1. ist kein Feiertag, auch nicht in NRW. Gibt die Kündigung jetzt schon ab, dann musst du hinterher nicht rumheulen wegen den Fristen. Das letztmögliche Datum, zu dem die Kündigung beim Vermieter sein muss, ist der 5.1.2021.
Wie stellst Du die Kündigung zu? Persönlich mit Zeugenbegleitung oder durch die Post als Einwurfeinschreiben?
Was, wenn die Post nicht am aller letzten Tag austrägt und das Einwurf-Einschreiben deswegen um einen Tag zu spät beim Vermieter eintrifft?
Also kündige lieber so frühzeitig, dass die Kündigung auch wirklich ankommt.
Samstag ist ein Werktag. Und die SCHRIFTLICHE Kündigung muss am 3. Werktag beim Empfänger vorliegen.
Was hindert dich denn daran, die Kündigung bereits jetzt zu schreiben? Man MUSS das ja nicht auf den letzten Drücker tun.
Kündigen Sie doch einfach im Dezember, nicht "auf den letzten Drücker" und alle ihre Sorgen wegen Fristen verfliegen!
Unabhängig von der Mietdauer kann auch nach einem langjährigen Mietverhältnis der Mieter mit dreimonatiger Frist kündigen. Die Kündigung muss beim Vermieter zum dritten Werktag im Monat eingegangen sein, dann ist der Vertrag zum Ende des übernächsten Monats beendet.
Unzufriedene Antwory
Aber mehr als korrekt!
Man merkt es immer erst dann, wenn die Kündigung wegen Fristversäumnis des Zugangs beim Vermieter gefloppt ist.
In NRW schon