Mietaufhebungsvertrag Klausel über Ansprüchsverzicht wirksam?

3 Antworten

Mir fehlt der Hinweis auf die Kaution und deren künftiger Verwendung.

Kann der Vermieter oder der Mieter noch Ansprüche aus der Jahresabrechnung geltend machen?

Sind die Ansprüche auf die Kaution erledigt?

Beschränkt sich das "Erledigt" auf künftige Mietzahlungen über das Aufhebungsdatum hinaus?

LiebeMami123 
Fragesteller
 18.02.2021, 10:54

Kautionsreglung und Betriebskostenreglung sind in der Vereinbarung geklärt. Es geht nur um die o. G. Klausel und dessen Wirksamkeit und wie dies richterlich beurteiltxwürdw wenn es so allg gehalten ist.

schelm1  18.02.2021, 11:15
@LiebeMami123

Was im Streitfall nach dem Gesetz recht ist, das legt ein Richter in seiner Urteilsbegründung aus.

Es ist doch eine Vertragaufhebungsvereinbarung, deren Einvernehmlichkeit vorausgesetzt sein sollte. Wo sind hier noch Klemmstellen, die einer richterlichen Beurteilung unterzogen werden könnten?

LiebeMami123 
Fragesteller
 18.02.2021, 11:10

Der Vermieter hat die Vereinbarung handschriftlich abgeändert und so den 1. Satz gestrichen. Bevor ich das unterschreiben möchte ich halt wissen, wie denn nur noch der eine Satz beurteilt würde, also hätte er damit noch Chancen Schadensersatzansprüche zb Reparaturen von Mietgegenstände, Schönheitsreparaturen (die nicht durchgeführt wurden weil ein Wasserschaden (unverschuldet Starkregen)war und die Folgen daraus noch nicht behoben sind, zb Türen streichen wäre eigentlich nötig aber die Türen sind wg Schaden aufgeqollen (Wasser stand 20 cm hoch mind.).

Gerhart  18.02.2021, 11:22
@LiebeMami123

Hier sollte auch auf verdeckte Schäden/Mängel hingewiesen werden, zu deren Beseitigung der Mieter nach Mietende dann nicht mehr herangezogen werden kann.

" Weitere Forderungen der Mietvertragsparteien gegeneinander bestehen nicht."

Dieser Satz kann sich nur auf den Ist-Zustand bei Vertragsaufhebung beziehen. Der Vermieter ist ein ganzer Listiger.  

LiebeMami123 
Fragesteller
 18.02.2021, 11:42
@Gerhart

Hallo danke. Wohnungsüberabe ist ein Tg später als Mietzeitende lt der Vereinbarung. Wie könnte ich denn diesen Passus da rein formulieren, so dass der Vermieter absolut keine Chance für Schadensersatzansprüche hätte weder die bei Wohnungsübergabe noch später festgestellt würden?

Gerhart  18.02.2021, 21:28
@LiebeMami123

Ich kenne den Wortlaut der Vereinbarung nicht, deshalb kann der 2. Satz insgesamt vermutlich so nicht stehen bleiben. Ich würde schreiben:

"Beide Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf Forderungen, die aus dem Mietverhältnis jetzt noch bestehen und nach Mietende entstehen könnten."

Das ist eindeutig besser, weil das besagt, dass die Ansprüche insgesamt erfüllt wurden.

LiebeMami123 
Fragesteller
 18.02.2021, 10:58

Hallo, danke für die Antwort. Was ist besser beide Sätze stehen zu lassen oder nur den 2. Satz? Wie würde denn so ein allg Gegenanspruchsverzicht vor Gericht beurteilt werden wenn zb der Vermieter mit Schadensersatzansprüche käme zb den Boden erneuern?

Gerhart  18.02.2021, 11:23
@LiebeMami123

Keine Chance >> Fremdverschulden.

DogDiego  18.02.2021, 11:52
@LiebeMami123

Als das was er de facto ist, gegenseitiger Forderungsverzicht. Eine Klage hätte keine Erfolgsaussicht.

LiebeMami123 
Fragesteller
 18.02.2021, 12:00
@DogDiego

Ok, also kann ich es mit diesem einen Satz unterschreiben? Hatte aber Fälle gelesen da wurde vom Gericht dann doch dem Vermieter zugesprochen, weil der Verzicht zu allg gehalten war.