Mich bin 21 Jahre alt hat ein Mädchen mit 13 Nach Telefonsex gefragt habe aus Spaß geschrieben "ok wie viel Uhr"?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

...ich hab es mal fett gemacht....      ist wohl eindeutig....

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,

3.auf ein Kind mittels Schriften (§

 

11

 

Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um

a)das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, 

oder

b)um eine Tat nach §

 

184b

 

Absatz 1 Nummer 3 oder nach §

 

184b

 

Absatz 3 zu begehen, 

oder

4.auf ein Kind durch

Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch

entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Telefonsex kann als sexuelle Handlung interpretiert werden. Drüber reden sicherlich nicht.

Wenn du es getan hättest hättest du dich strafbar gemacht. Auch wenn sie dich gefragt hat. Das ist hier nicht relevant.

De noch solltest du solche Sachen mit Kindern unterlassen.

Wusstest du das dass sie 13 ist, als du ihr die Uhrzeit genannt hast?
Strafbar ist es wohl nicht, da es zu keiner Handlung kam. Aber deine Art Humor solltest du schonmal überdenken.

XYZ28 
Fragesteller
 30.11.2017, 14:45

Ja

XYZ28 
Fragesteller
 30.11.2017, 14:45
@XYZ28

Habe es aber aus Spaß geschrieben es ist bestimmt ein Fake...

Nein es ist ja zu keiner Handlung gekommen, aber lass das in Zukunft besser und such dir eine in deinem Alter :D

An sich ist das nicht strafbar, denn es ist ja zu keiner strafbaren Handlung gekommen und die Frage ging ja von ihr aus. Außerdem glaube ich kaum, dass das außer euch jemals jemand erfahren wird oder dass sie damit zur Polizeit geht etc.

XYZ28 
Fragesteller
 30.11.2017, 14:48

Ich glaube es war Fake, hat danach geschrieben soll mit meiner Hand Sex haben

BeviBaby  30.11.2017, 14:49
@XYZ28

Dann ist es eh egal, denke ich. Ihr habt das beide nur im Spaß gemeint, vermute ich

rampe6  30.11.2017, 15:24

... von wem die Frage ausgeht ist egal - Telefonsex mit einer 13-jährigen ist IMMER sexueller Missbrauch nach §176 StGB

BeviBaby  30.11.2017, 15:26
@rampe6

Es ist aber nicht zum Telefonsex zwischen den beiden gekommen, insofern ist dieser Punkt nicht erfüllt. Ich hätte noch dran gedacht dass man es evtl. als Belästigung auffassen könnte aber da fällt dann wieder rein, dass sie es ja vorgeschlagen hat, also die Idee von ihr kam