Metallbau - Arbeitsschutzkleidung - Brandschutz
Hallo liebe Community,
vielleicht könnt ihr mir ja mal weiterhelfen! Ich habe folgende Frage ... - ich würde gerne mal wissen wie das im Metallbau aussieht mit Arbeitsschutzkleidung. Wie viel Prozent Polyester und wie viel Baumwolle darf meine Arbeitsschutzkleidung enthalten.
Ich habe private Arbeitshosen wo die Prozente wie folgt sind :
65% Polyester 35% Baumwolle ...
bei meiner Arbeitshose von der Firma ist es genau rumgedreht.
Angeblich hätte meine private Arbeitskleidung (die ich auf der arbeit anziehe) keine Zulassung.
bitte um Hilfe!
Vorab danke! Mit freundlichen Grüßen MarcHst93
3 Antworten
Hallo MarcHst93,
wenn Du nicht mit Flammen oder Funkenflug zu tun hast, ist es eigentlich wichtig, daß Du ein strapazierfähiges Gewebe benutzt, damit Du diese nicht durch scharfkantige Bleche etc. beschädigst. Du hast ein klassisches Mischgewebe 65/35 POL/BW und Deine Firma hat eine sogenannte versärkte Baumwolle 60/40 BW/POL, d.h. hoher Baumwollanteil mit Polyester zur Verstärkung. Beide Gewebearten sind keine Arbeitsschutzkleidung. Hier solltest Du - wenn gefordert - auf Arbeitsschutzkleidung bzw. Schweisserkleidung nach EN 11611 und EN 11612 zugreifen. Die Schutzkleidung findest Du besonders günstig hier http://www.arbeitsschutz-arbeitskleidung.de/schutzkleidung/schweisserkleidung-en-11611-en-11612/
Flammhemmende Textilien haben die Zertifizierungen immer an der Textilie mit eingenäht (nur zur Info). Weitere Informationen zu Zertifizierungen findest Du auf o.a. Seite, hier einfach mit Mouseover über die Zertifizierung gehen, dann kommt die Erklärung. Gern beantworten wir Dir auch weitere Fragen persönlich - wir wünschen Dir viel Erfolg. kolzen24
schau mal bei genxtreme.de vorbei.
Da gibt es die verschiedensten Marken, die auch MULTINORM-Produkte in ihrem Sortiment haben. (Multinorm heißt, dass mehrere Normen erfüllt werden, und ich glaube das wäre eventuell auch etwas für dich)
aber bei dem Thema frag am besten einfach nach und lass dich beraten ;)
Für die Arbeitsschutzkleidung gelten die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und die Ausführungsbestimmungen zur Arbeitsstättenverordnung. Private Kleidungsstücke haben in der Regel keine Zulassungen zum Tragen bei gefahrdrohenden Tätigkeiten.