MEK erschießt direkt Geiselnehmer, warum?
Sehr geehrte Gutefrage.net-Community,
ich habe gerade eben mal wieder einen Tatort angesehen. Ein Szenario mit fünf Geiselnehmern in Osterhasenkostümen (Tatort heißt "Frohe Ostern, Falke"). Das ganze lief darauf hinaus, dass das MEK den Ort der Geiselnahme gestürmt, die Ziele erfasst und ihnen letzten Endes in den Kopf geschossen hat.
Blöde Frage vielleicht, aber: Dürfen die das? Ich meine immerhin hatten die Geiselnehmer keine Chance sich zu verteidigen, geschweige denn etwas zu sagen (Telefonleitungen wurden anfangs gekappt). Zumal sich das MEK nicht gemeldet hat (z.B. mit: "Achtung hier spricht das MEK, legen sie die Waffen beiseite und kommen sie mit erhobenen Händen raus").
Nein. Stattdessen erschießen sie die Geiselnehmer. Das ist etwas was ich bei solcher Art Tatorten nie wirklich verstehe. Ist das realistisch? Oder wird das ganze hier überdramatisiert? Ich empfinde das als etwas ungerecht, zumal die Geiselnehmer nicht "gewarnt" wurden.Und warum müssen sie die Geiselnehmer direkt erschießen? Reicht nicht ein Betäubungsschuss?
Mit freundlichen Grüßen
Cookiekiss
3 Antworten
Das ist Fernsehen. Dort darfst du keine realitätsnahen Krimis erwarten. Todesschüsse sind im Fernsehen die Regel bei Geiselnahmen, nicht die Ausnahme - wie in der Realität.
Der gezielte, mit hoher Wahrscheinlichkeit tödliche Schuss ist das letzte Mittel das der Polizei bleibt, eine Situation zu klären. In einigen Bundesländern ist dieser Schuss sogar im Polizeigesetz verankert. Allerdings gäbe es auch ohne polizeirechtliche Grundlage, im Rahmen der Notwehr, die Möglichkeit, einen finalen Schuss abzugeben.
Grundgesetzlich ist der finale Rettungsschuss problematisch, da er der Wesensgehaltsgarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 2 GG) zuwiderläuft.
Bei einem Schuss aufgrund polizeirechtlicher Grundlage ordnet der Einsatzleiter den Schuss an, der Beamte führt ihn aus. Es ist hoheitliches Handeln.
Schießt aber ein Beamter ohne polizeirechtlichen Unterbau, also im Rahmen der Notwehr, ist er alleine für sein Verhalten verantwortlich, gegen ihn wird ermittelt und ggf. vom Staatsanwalt angeklagt und vom Richter verurteilt, nicht der Polizeiführer.
Dein letzter Satz ist klasse... Wie würdest DU Dich als Geisel fühlen, wenn die Geiselnehmer vor dem Zugriff durch die Polizei noch gewarnt werden würden? Abgesehen davon ist das TV und hat mit der Realität wenig zu tun.
In der Realität wird immer erst versucht, zu verhandeln. Wenn das nicht klappt oder Gefahr im Verzug besteht, dann wird geschossen.
Wenn der Zugriff erfolgt, sind alle anderen Optionen, wie z.B. Verhandlungen, bereits abgehakt und der Finale Rettungsschuß freigegeben. Von Amtswegen haben die Täter ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingebüßt.
Ok guter Einwand. Und genau deshalb frag ich ja. Wie ist es in der Realität?