Blaulicht im Privatfahrzeug als SEK/GsG9 Beamter

4 Antworten

Hallo BMWBavaria,

ich fasse mal Deine beiden Fragen zusammen:

SEK Einsatz Privatkleidung>

und

Blaulicht im Privatfahrzeug als SEK/GsG9 Beamter>

Die Beamten der Speazialkommandos fahren niemals mit ihren Privatfahrzeugen einen Einsatzort an.

Die Gefahr, dass ihnen Jemand unauffällig folgt und herausfindet wo sie wohnen und wer zu ihrer Familie gehört wäre viel zu groß.

Egal ob es sich um ein Speazialkommando oder um eine normale Polizeistreife handelt, so fällt immer der Chef der Einheit die Entscheidung ob ein Einsatz in zivil oder in Uniform gefahren wird. Die Entscheidung richtet sich immer nach den taktischen Vorgaben und was am sinnvollsten ist.

Das ganze Ganze kannst Du aber auch in Büchern über die Polizei und deren Spezialeinheiten überall nachlesen.

Hinzu kommt ja auch, dass die Beamten wohl kaum ihre Spezialausrüstung mit in ihrem Privatfahrzeug mit zum Einkaufen schleppen.

Was die Frage mit dem Blaulicht angeht ist die Sache einfach. Jeder Polizeibeamte und jeder Feuerwehrmann darf ein mobiles Blaulicht auch auf seinen Privatfahrzeug einsetzen um damit schneller zur Dienststelle oder zum Einsatz zu kommen. Geregelt ist das in in den § 35 und § 38 der StVO.

Allerdings untersagen es viele Dienststellenleiter, dass ihre Polizisten oder Feuerwehrmänner das Blaulicht in privaten Fahrzeugen verwenden um damit schneller zur Dienststelle / zu Einsatzort zu kommen, weil die Gefahren die durch so eine Fahrt entstehen oftmals in keinem Verhältnis zum Nutzen solch einer Fahrt stehen.

Schöne Grüße
TheGrow

BMWBavaria 
Fragesteller
 12.09.2014, 20:57

Hallo und vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Das hat mir sehr geholfen.

Die Beamten der Speazialkommandos fahren niemals mit ihren Privatfahrzeugen einen Einsatzort an.

https://www.youtube.com/watch?v=4ZvrzZ_nMo8

Was ist das dann für eine Einheit in diesen Autos? Weil die schauen nicht nach zivilen Polizeiautos aus sondern einfach nach Privatautos ausgerüstet mit Blaulicht und Sirene.

TheGrow  12.09.2014, 21:07
@BMWBavaria
Weil die schauen nicht nach zivilen Polizeiautos aus sondern einfach nach Privatautos>

Wenn die zivilen Autos nicht wie private Fahrzeuge aussehen würden, bräuchten man ja keine zivilen Fahrzeuge, sondern könnte gleich blau/silberne Fahrzeuge einsetzen.

Zivile Fahrzeuge sehen von außen, wie auch von Ihnen aus wie ganz normale private Fahrzeuge.

Gibt zwar paar Erkennungsmerkmale an denen man die Zivilfahrzeuge erkennt, aber die darf ich hier nicht verraten :-)

freede  13.09.2014, 13:54
Jeder Polizeibeamte und jeder Feuerwehrmann darf ein mobiles Blaulicht auch auf seinen Privatfahrzeug einsetzen um damit schneller zur Dienststelle oder zum Einsatz zu kommen. Geregelt ist das in in den § 35 und § 38 der StVO.

Dieser Punkt ist falsch! Nachzulesen im § 52 StVZO. Siehe meine Antwort weiter unten.

Falco522  21.09.2019, 13:55

In dem Buch SEK - Ein Insiderbericht schreibt der Autor (Der angeblich beim SEK war, halte ich nicht für abwegig), dass sie vielleicht nicht zum Einsatzort mit Privatautos fahren, aber zumindest zur Zentrale. Und das eigentlich immer mit Blaulicht.

Was ist den die "richtige Gelegenheit"? :D Innerhalb der Dienstzeiten fährst du ja nicht mit dem privaten PKW und außerhalb der Dienstzeiten hast du keine Befugnisse.

BMWBavaria 
Fragesteller
 12.09.2014, 18:33

Es gibt Bereitschaftsdienste bei denen man bei einem Einsatz alarmiert wird und da ist man natürlich in Privatkleidung und muss dann schnellstmöglich zu einem Einsatz kommen und meine Frage war ob man da mit Blaulicht hinfahren darf. Die Frage war an Leute gerichtet die bei der Polizei sind und darüber genau Bescheid wissen!

Nein, darf man nicht!

§ 52 StVZO

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).


Ist ein Privatfahrzeug eines Polizeibeamten aufgeführt? Nein. Wenn nötig, bekommt man für die Bereitschaft ein Dienstfahrzeug. Oder man fährt so zum Dienst... Sonderrechte nach § 35 StVO dürfen ggf. in Anspruch genommen werden.

nö, nicht, das wäre ein Mißbrauch von Sonderrechten

TheGrow  12.09.2014, 19:35
nö, nicht, das wäre ein Mißbrauch von Sonderrechten>

Das ist so nicht ganz richtig.

Im Paragraphen 35 der StVO ist geregelt, dass Angehörige der:

  • Bundeswehr
  • Bundespolizei
  • Feuerwehr
  • Katastrophenschutz
  • Polizei
  • Zolldienst

von den Vorschriften der StVO befreit sind, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Der § 35 der StVO setzt dazu nicht voraus, dass es sich um Einsatzfahrzeuge handelt. Der Einsatz der Sonderrechte ist auch mit Privatfahrzeugen zulässig.

Allerdings muss ich hier einschränken, dass viele Chefs den Einsatz von Sonderrechten in Privatfahrzeugen verbieten, da der Nutzen solch einer Sonderrechtsfahrt in keinem Verhältnis zu den Gefahren die durch so eine Fahrt entstehen stehen.

Vor allem muss man sich auch im klaren sein, dass Privatfahrzeuge nicht mit einem Martinshorn ausgestattet sind und auch keine typische Lackierung der Einsatzfahrzeuge haben, was erheblich die Gefahr von Unfällen verstärkt.

Aber vom gesetzlichen her, ist die Verwendung von Sonderrechten für Einsatzkräfte durch den § 35 der StVO abgedeckt.