Meine Versicherung schickt mir keine Kündigungsbestätigung. Benötige ich die überhaupt?

3 Antworten

eigentlich benötigst du diese nicht da die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. Allerdings ist es auch üblich, das die Gesellschaft die Kündigung bestätigt.

Deine SF-Klasse siehst du doch in der akutellen Police/Beiragsrechnung.

Per Fax mit Sendebericht wäre die Kündigung auch möglich gewesen und dazu noch günstiger ,-)

Ja ! Zwar muss ein Versicherer "zügig" (innerhalb von 14 Tagen, bei Kündigungen länger als sechs Monate in die Zukunft ,4 Wochen) darauf antworten,aber das BGH Hamm hat festgestellt, das der Nachweis einer geschickte fristgerechten Kündigung auf der Seite des Versicherungsnehmers liegt, ob nun per Einschreiben ,Email !! mit Lesebestätigung ( angehende Rechtssicherheit !),per Fax mit Sendebericht ( bestehende Rechtssicherheit!) ! Sollte hier der alte Vertrag (KfZ) nicht gekündigt sein und der alte Versicherer munter wird weiter Beiträge buchen,aber gleichzeitig ich ausser Acht lassend zu einer Kündigungsbestätigung ,einen neuen Vertrag geschlossen habe ,kommt es zu einer sogenannten Doppelversicherung, in dem der alte Vertrag bestehen bleibt und der neue Versicherer bei Aufhebung mir bis zu 40 % Kosten des Jahresbeitrages als "Entschädigung" aufbrummen darf (VVG) HG DerMakler

ohne Eine Kündigungsbestätigung hast du rechtlich gesehen nichts in der Hand. Wenn du innerhalb der Kündigungsfrist ordentlich kündigst, mach das per Einschreiben mit Rückschein! dieser Rückschein gild bei Streitigkeiten dann als Beweis, falls was sein sollte.