Meine Tante will eine Wohnung kaufen und mir als Neffe mit Schenkung übertragen. Kann sie die Wohnung bezahlen und ich werde direkt im Grundbuch eingetragen?

2 Antworten

Bei einer Handschenkung wird kein Schenkungsversprechen benötigt und es fällt in aller Regel auch keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. Nimmt der Beschenkte das ihm überreichte Geschenk an, ist die Schenkung abgeschlossen, ohne dass es je einen Schenkungsversprechen oder einen Schenkungsvertrag gegeben hätte.

Bei größeren Vermögenswerten, die verschenkt werden sollen, ist eine juristische Absicherung sinnvoll und häufig erforderlich. Da man eine Immobilie oder ein Grundstück nicht einfach so überreichen kann, sind einige Formalitäten unausweichlich.

Ein Schenkungsversprechen stellt ein Rechtsgeschäft dar, das,damit dieses auch rechtskräftig gilt, einer notariellen Beurkundung bedarf, wodurch naturgemäß Notarkosten entstehen. Ohne diese Beurkundung ist die Schenkung für den Schenker nicht bindend.

Natürlich kann sie das.

Ist Euch die Konsequenz einer solchen Schenkung bezüglich der Schenkungssteuer klar?

Nur ein Freibetrag von 20.000,- Euro. Darüber kostet es 15 % bis 75.000,- und dann 20 %.

Nehmen wir an die Wohnung kostet 50.000,- Mit nebenkosten 55.000,-, dann sollte Dir Deine Tante 20.000,- Euro Schenkung (Überweisung Text = Schenkung).

Dann könnte Sie Dir 35.000,- Euro leihen.

Nach 10 Jahren schenkt sie Dir vom Darlehen weitere 20.000,- udn nach weiteren 10 Jahren 15.000,-.