Kann ich eine Wohnung vermieten nach der Kaufabwicklung beim Notar auch wenn diese noch nicht ins Grundbuch eingetragen wurde?

2 Antworten

Vermieten darfst Du erst wenn Du als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist.

Außer im Notarvertrag wurde etwas anderes vereinbart.

Ich rate zur Mitgliedschaft bei Haus & Grund. Da bekommst Du Rat und Hilfe bei der Vermietung.

Hallo,

grundsätzlich kannst Du nach Deutschem Recht auch Dinge vermieten, die Dir gar nicht gehören. Du kannst dann nur Deine Verpflichtung nicht erfüllen. Drei Zeitpunkte sind zu unterscheiden:

1.) Vor Besitz- und Eigentumsübergang,

2.) nach Besitz- und vor Eigentumsübergang,

3.) nach Besitz- und nach Eigentumsübergang.

In Phase 1 kannst Du dem Mieter keinen Zugang verschaffen...

Ab Phase 2 funktioniert das und Du kannst vermieten.

Um Komplikationen vorzubeugen, lasse Dich im Notarvertrag dazu ermächtigen bereits vor Eigentumsübergang solche Geschäfte vorzunehmen.

Wenn er die Wohnung verkauft hat und es wurde im Notarvertrag geregelt dass die Wohnung vermietet ist, dann hat sie keinen Mangel, dann könnte er in Phase 2 vermieten.

Umgekehrt, wenn er die Wohnung erwirbt, funktioniert das nicht. Er muss den Eigentümer um Erlaubnis fragen, genauso wenn er innen was verändert, da er nur Besitzer, nicht aber Eigentümer ist. Er kann und darf somit nicht vermieten.