Meine Schwester hatte die Betreuung von meiner Vater, Vater ist seit längerem verstorben. Jetzt ist meine Mutter auch verstorben?

9 Antworten

Wenn Deine Schwester ges. Betreuerin war, dann endet die Betreuung mit dem Tod. Das heißt, sie hat nach dem Tod keine Berechtigung über die Konten mehr. Wenn Du weiß, welche Banken das waren, würde ich da mal nachfragen.

Ansonsten kann sie während ihrer Betreuung mehr oder weniger machen, was sie will. Rechenschaft muss sie nur dem Betreuungsgericht gegenüber ablegen. Auch da könntest Du als Erbe vielleicht Auskunft erhalten, ob nach dem Tod noch Vermögen da war.

Ach ja: wer hat denn die Beerdigung bezahlt und von was?

Leider fehlen ausreichende Informationen. Waren die Eltern geschieden? Ist ein Testament vorhanden? Sind die Geschwister verfeindet?

Jedenfalls sind nach dem Tod des Ehemannes sowohl die hinterbliebene Ehefrau als auch die Kinder - hier: Schwester und Bruder - erbberechtigt.

Wenn dann auch die Mutter verstirbt, dann erben die hinterbliebenen Kinder gemeinschaftlich die mütterliche Hinterlassenschaft.

Ich empfehle, dass sich der Fragesteller rechtsanwaltlich (Anwalt für Erbrecht) beraten lässt, wenn er sich mit seiner Schwester nicht gütlich einigen kann oder will!

MfG

Arnold

Du bist, wenn es kein Testament gegeben hat, Erbe. Dazu muss es einen Erbschein geben.

Deine Schwester muss ein Nachlassverzeichnis erstellen. Außerdem musste sie als Betreuerin dem Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht gegenüber eine Abschlussrechnung erstellen. Wende dich an das Amtsgericht, frag nach dem Rechtspfleger und lass dir von ihm die Finanzen darlegen.

Wer denn das Erbe deines Vaters angetreten ? Wo ging das Geld hin? 

dumm15 
Fragesteller
 13.10.2017, 15:52


Das weiß ich nun eben nicht. Meine Schwester hat als Betreuerin  nichts offen gelegt. Auch kein Geld an Mutter überwiesen (Erbanteil)

myzyny03  13.10.2017, 15:59

Wenn es länger als drei Jahre her ist, ist das alles völlig egal, der Anspruch ist verjährte.

AnglerAut  13.10.2017, 16:00
@myzyny03

Das muss nicht stimmen. Wann wurde der Fragesteller volljährig oder wann kam ihm die Unterschlagung zur Kenntnis. Da würde die Verjährung erst beginnen.

dumm15 
Fragesteller
 13.10.2017, 16:01
@myzyny03

Ist erst  9 Monate her!

AnglerAut  13.10.2017, 16:02
@dumm15

Dann fordere dich einmal eine Auskunft von deiner Schwester an.

dumm15 
Fragesteller
 13.10.2017, 16:04
@AnglerAut

Habe ich, Kommentar meiner Schwester, mündlich. Ist nichts da, schriftlich kann ich Dir auch nicht mehr mit teilen.


 

AnglerAut  13.10.2017, 16:07
@dumm15

Dazu muss es aber Dokumente geben, vom Nachlassgericht oder etwas in der Art.

Da kommt sofort die Geldgier durch. Meinst du Pflege kostet nichts? Wenn deine Eltern nicht eine Superrente hatten, wird sie für die Pflege draufgegangen sein plus Ersparnisse, wenn deine Schwester das sagt. Du hättest ja deine Eltern fragen können, als sie noch lebten.