Muss ich meine Schwester auszahlen?

4 Antworten

Mit der Auszahlung des Anteil ist das geerbte ja komplett in deinem Besitz. Du kannst damit machen was du willst.

Du hast es aber deinem Vater geschenkt. Es ist somit nicht mehr in deinem Besitz sondern wieder in der Erbmasse des Vaters. Somit hätte also auch deine Schwester wieder einen Anspruch darauf. Würde sagen, dumm gelaufen.

Das ist allerdings meine unjuristische Einordnung.

Das Auto meiner Mutter habe ich behalten und habe meine Schwester auch ihren Anteil ausgezahlt.

Gibt es darübe einen Nachweis?

Mein Vater hat das Auto jedoch auf seinen Namen übernommen und somit war er der neue Besitzer/Eigentümer.

Dein Vater hat es auf seinen Namen übernommen und die Versicherung bezahlt? Oder hat dein Vater nur die Versicherung bezahlt und du bist die Jahre damit gefahren?

Das macht einen Unterschied.

Theoretisch hast du es deiner Schwester abgekauft und dann deinem Vater geschenkt... aber wenn du die ganze Zeit damit gefahren bist, dann bist du der Besitzer und man kann es regeln, dass es nicht in die Erbmasse fällt. Wenn dein Vyter damit die ganze Zeit gefahren ist, dann fällt es in die Erbmasse und du kannst es nochmal von deiner Schwester abkaufen...

Formal gehört das ihm von Dir (gegen Entgelt oder unentgeltlich?) übertragene Kfz. zum Nachlass des Vaters. Es macht keinen Unterschied, ob er es von dir oder einer anderen Person/Firma erworben hat. Daher könnte deine Schwester auch formal darauf bestehen, dass ihr der halbe Wert ausgezahlt wird, unabhängig davon., dass du ihr für dasselbe Auto schon einmal gezahlt hast. Wenn deine Schwester aber einsichtig ist und die gewisse Absurdität dieses juristisch zwar zutreffenden Ergebnisses erkennt, dass sie nun zweimal für das gleiche Auto eine Zahlung fordern will, wird sie vielleicht bereit sein, von dieser Forderung abzusehen. Ist denn das Auto der einzige Nachlasswert deines Vaters ? Wenn noch weitere Vermögenswerte vorhanden sind, könnte sich deine Schwester ja durch deren Übernahme zu ihrem 1/2-Anteil verhelfen und du übernimmst das Auto voll auf deinen 1/2 Anteil.

Wenn du belegen kannst, dass die Ablöse bereits statt gefunden hat, dann musst du nichts mehr bezahlen.