Versicherungspauschale auch bei Renete wegen voller Erwerbsminderung?

4 Antworten

die Pauschalbetrag gilt für private Versicherungen.

hast du denn welche, die du zahlen müsstest? wenn nicht, dann gibts die Pauschale auch nicht.

letztendlich musst du das direkt beim Jobcenter beantragen. welche Nachweise zu dafür einreichen musst, kann dir sicherlich deine Mutter sagen.

Ich habe eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Sie bekommt die Pauschale ohne irgendwelche Nachweise

Unter 18 gibt es die Pauschale nur, wenn man auch eine entsprechende private Versicherung hat und dafür Beiträge zahlt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich bin 34 :) 

@andy1982nrw

Vielleicht helfen dann die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit ("Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II"): https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk0/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf?\_ba.sid=L6019022DSTBAI377938

"Die Absetzbeträge nach §11b Abs.1, insbesondere die Pauschale für angemessene private Versicherungen in Höhe von 30,00 EUR, sind von dem zu berücksichtigenden Einkommen abzuziehen." Seite 19, PDF-Seite 28


"(4) Vom Einkommen (auch Sachbezügen) eines jeden volljährigen Mitglieds einer BG werden für angemessene private Versicherun- gen pauschal 30,00EUR monatlich abgesetzt (§ 6 Abs. 1 Nr.1 AlgII-V). Die Pauschale kann auch vom Kindergeld eines 18- bis 24-jährigen Kindes abgesetzt werden. Auch auf Nachweis können keine höheren Beiträge berücksichtigt werden." S. 45, PDF-S. 54

Oder aber direkt die

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)

§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge


(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen

1. von dem Einkommen volljähriger Leistungsberechtigter ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,

2. von dem Einkommen Minderjähriger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind, wenn der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat (...)" http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv\_2008/\_\_6.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Hast du denn eine volle dauerhafte Erwerbsminderung und deine Mutter auch oder ist sie bei deiner Mutter befristet bzw.wohnt sie z.B. noch mit einer arbeitsfähigen Person zusammen ?

Wenn du eine volle dauerhafte Erwerbsminderung hast und alleine wohnst bzw.mit einer Person die nicht arbeitsfähig ist,dann solltest du normalerweise gar keinen Anspruch mehr vom Jobcenter haben,sondern müsstest dann einen Antrag beim Sozialamt stellen,dann würdest du Leistungen nach dem SGB - Xll bekommen und nicht mehr nach dem SGB - ll vom Jobcenter.

Denn diese 30 € Pauschale gibt es nur nach dem SGB - ll,beim SGB - Xll werden nur tatsächliche Beiträge zu Versicherungen berücksichtigt,die Zahlungen müssen also nachgewiesen werden.

warum fragst du nicht einfach beim Job-Center nach ?

Weil ihre ihre Sachbearbeiterin ihr den pauschal Betrag gewährt, ich aber alleine wohne, und natürlich eine andere Sachbearbeiterin habe und in meinem Bescheid ist kein Freibetrag aufgeführt sondern die volle Rente wird angerechnet. Da ich die Rente nun zum Ende Juli das erste Mal bekommen hätte mich halt interessiert ob das mir auch so steht im Internet stehen viele verschiedene Antworten manche Bearbeiter Bewilligung es und manche nicht