Meine Rechte als Privatverkäufer?

9 Antworten

Nein, bist du nicht. Er hat das Gerät gekauft wie gesehen, Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei Kleinanzeigen gilt gekauft wie gesehen! ER WAR vor Ort und hat somit die Möglichkeit gehabt es auszuprobieren. Wenn das wirklich wahr ist was er sagt, wovon ich jetzt nicht ausgehe hat er Pech! Er hat die Ware so angenommen.

Oezy1907 
Fragesteller
 23.07.2014, 01:50

Er hat mir heute den Bestellschein für die Reparatur bzw. für neue Teile vorgezeigt. 55€ habe ich ihm gegeben.

Carlystern  23.07.2014, 11:53
@Oezy1907

Hätte ich nicht gemacht! Denn du hast keine Schuld etc! Er hat es ja so gekauft!

Sorry, aber was hast du den Laptop auch noch zu nass gereinigt. Bist schon auch ein bisschen selber Schuld. Ebay wird immer schlechter. Ich kaufe nur noch. Verkaufen tue ich nichts mehr. Da hast du nur Ärger. Was ich in diesem Jahr alles erlebt habe, kann ich nur noch abraten. PayPal mit seinem Verkäuferschutz genauso. Da hast du als Käufer den kompletten Schutz und kannst jederzeit Verkäuferschutz melden und die kriegen ihr ganzes Geld zurück. Egal, ob die Ware schlecht oder gut ist, egal, ob die Ware ankam haben oder nicht. Das ist alles so dreist geworden, ich könnte..... Pass bloss auf, dass der nicht zum Anwalt geht und dir vielleicht noch einen Strick dreht. Wer weiß was dass für einer ist.

Jewi14  22.07.2014, 08:42

ebay Kleinanzeigen, nicht ebay!

TanjaJanina  22.07.2014, 08:59
@Jewi14

Ist doch das gleiche!

TanjaJanina  22.07.2014, 09:23
@Succubus666

Ist mir ehrlich gesagt sowas von Egal. Mir geht das alles tierisch auf den Keks.

Der Käufer will ja was von Dir, also warte ab.

Hoffentlich hast Du Eure Abmachungen schriftlich, sonst könnten seine Forderungen durchzusetzen sein !

Zuerst: Bei Privatverkauf darf man Gewährleistung ausschließen, aber es ist eben nicht grundsätzlich ausgeschlossen und zugesicherte Eigenschaften müssen immer eingehalten werden und können nicht mit dem Hinweis keine Gewährleistung abgelehnt werden.

Da offenbar gekauft wie gesehen vereinbart wurde und du auf den Mangel (Feuchtigkeit) hingewiesen hast, sehe ich schlechte Karten für den Käufer. Zumal nun mal der Grundsatz besteht, wer behauptet, muss beweisen. Der Käufer muss beweisen, dass Mängel vorhanden waren, von denen er nichts wusste und du im nichts erzählst hast.

Da der Käufer nichts macht, musst du ihn ihn auch nicht hinterherlaufen

Oezy1907 
Fragesteller
 22.07.2014, 09:17

Das Problem ist,dass ich ab Morgen im Urlaub bin. Und er hat sich schon vor 1 Woche auf "2 Wochen Geldzürückgarantie" berufen. Völlig belanglos alles.

Ich bin Schüler und werde im nächsten Jahr meine Ausbildung beginnen, da brauche ich keine Anzeigen für so einen Mist...

Succubus666  22.07.2014, 09:24
@Oezy1907

Geld zurück Garantie gibt's eh nicht^^