Meine Rechte als Privatverkäufer?
Hi,
ich habe vor einigen Tagen über die EBay Kleinanzeigen mein Notebook verkauft. Das kuriose ist, dass bis zum Verkauf nichts defekt war, bzw das, was dran war in der Anzeige aufgegriffen wurde...
Als der potentielle Käufer mir nämlich Bescheid gab, sich auf den Weg zu machen, säuberte ich das Teil und es bildete sich ein kleiner Fleck am unterenld Bildrand; ich schrieb ihm sofort, um ihn auf den entstandenen Mangel aufmerksam zu machen Seine Antwort war, dass er sich das anschauen kommt. Gesagt getan, er kam rein und ich zitiere seine Reaktion, nachdem er den Fleck sah: "Ach, ist egal. Ich benutze den sowieso nur am Beamer. Wir haben uns auf die Summe geeinigt, hier..." Er hat sozusagen den offenen Mangel anerkannt.
Jetzt kommt meine Frage, gut lesen bitte: Eine Nacht später bekam ich eine Mail: "Der Bildschirm wurde immer schlechter und ich ging zu BORA Computer. Es wurde Feuchtigkeit festgestellt. Gib mir mein Geld zurück."
Als ich verneinte und ihm sagte, dass bis zum Zeitpunkt des Kaufes alles wie abgesprochen lief und der Zustand genauso war wie beschrieben und es ihm grundsätzlich klar sein muss, dass er bei Privatkauf auf Gewährleistung /Garantie verzichten muss, einigten wir uns drauf, ich ihm, ohne dass er mir was beweist 55-60€ zurück gebe. Das ist der Wert einer neuen Tastatur, da 3 nicht vorhanden waren. Er wollte an einem Tag kommen, an demich nicht Zuhause war. Seit diesem Zeitpunkt hat er sich nicht mehr gemeldet.
Bin ich in der Pflicht, irgendwas zu unternehmen? Ich bin grundsätzlich abgeneigt, ihm irgendwas zurückzugeben aber ich wollte einfach keine Zeit mit sowas verschwenden und bin ihm sogar entgegengekommen. Als Betrüger will ich natürlich auch nicht da stehen. Sollte ich mich bei ihm melden oder hat er die Bringschuld, bzw. hat die Bringschuld etwas damit zutun, dass ich ihn einladen sollte wenn er Geld haben will?
Danke im Voraus!
Gruß
9 Antworten
Nein, bist du nicht. Er hat das Gerät gekauft wie gesehen, Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Kleinanzeigen gilt gekauft wie gesehen! ER WAR vor Ort und hat somit die Möglichkeit gehabt es auszuprobieren. Wenn das wirklich wahr ist was er sagt, wovon ich jetzt nicht ausgehe hat er Pech! Er hat die Ware so angenommen.
Hätte ich nicht gemacht! Denn du hast keine Schuld etc! Er hat es ja so gekauft!
Sorry, aber was hast du den Laptop auch noch zu nass gereinigt. Bist schon auch ein bisschen selber Schuld. Ebay wird immer schlechter. Ich kaufe nur noch. Verkaufen tue ich nichts mehr. Da hast du nur Ärger. Was ich in diesem Jahr alles erlebt habe, kann ich nur noch abraten. PayPal mit seinem Verkäuferschutz genauso. Da hast du als Käufer den kompletten Schutz und kannst jederzeit Verkäuferschutz melden und die kriegen ihr ganzes Geld zurück. Egal, ob die Ware schlecht oder gut ist, egal, ob die Ware ankam haben oder nicht. Das ist alles so dreist geworden, ich könnte..... Pass bloss auf, dass der nicht zum Anwalt geht und dir vielleicht noch einen Strick dreht. Wer weiß was dass für einer ist.
ebay Kleinanzeigen, nicht ebay!
Ist doch das gleiche!
Nope.
Ist mir ehrlich gesagt sowas von Egal. Mir geht das alles tierisch auf den Keks.
Der Käufer will ja was von Dir, also warte ab.
Hoffentlich hast Du Eure Abmachungen schriftlich, sonst könnten seine Forderungen durchzusetzen sein !
Zuerst: Bei Privatverkauf darf man Gewährleistung ausschließen, aber es ist eben nicht grundsätzlich ausgeschlossen und zugesicherte Eigenschaften müssen immer eingehalten werden und können nicht mit dem Hinweis keine Gewährleistung abgelehnt werden.
Da offenbar gekauft wie gesehen vereinbart wurde und du auf den Mangel (Feuchtigkeit) hingewiesen hast, sehe ich schlechte Karten für den Käufer. Zumal nun mal der Grundsatz besteht, wer behauptet, muss beweisen. Der Käufer muss beweisen, dass Mängel vorhanden waren, von denen er nichts wusste und du im nichts erzählst hast.
Da der Käufer nichts macht, musst du ihn ihn auch nicht hinterherlaufen
Das Problem ist,dass ich ab Morgen im Urlaub bin. Und er hat sich schon vor 1 Woche auf "2 Wochen Geldzürückgarantie" berufen. Völlig belanglos alles.
Ich bin Schüler und werde im nächsten Jahr meine Ausbildung beginnen, da brauche ich keine Anzeigen für so einen Mist...
Geld zurück Garantie gibt's eh nicht^^
Er hat mir heute den Bestellschein für die Reparatur bzw. für neue Teile vorgezeigt. 55€ habe ich ihm gegeben.