Roller Motorschaden - Kein Kaufvertrag Privatverkauf

1 Antwort

Nein. Kann er nicht. In diesem Fall wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass das Fahrzeug länger draussen stand etc. und der Preis nach unten angepasst. Da gilt gekauft wie besehen. Schriftlich wäre es zwar besser gewesen, die Nicht-Gewährleistung und Nichtrücknahme festzuhalten, aber auch solche "Handschlaggeschäfte" sind bindend, zumal er das Risiko kannte.