Privatverkauf - Handy verkauft, Käufer beschwert sich nach 2 Monaten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er muss beweisen, dass das Handy schon beim Verkauf defekt war. Ansonsten geht da gar nichts

Wenn Du keine Gewährleistung oder Rückgabe ausgeschlossen hast, bist Du auch als Privatperson verpflichtet diese zu leisten.

Also ja, er hat zumindest einen Anspruch auf Reparatur des Handys.

Behalt das Geld bloß. Wer weiß ob er es nicht selber kaputt gemacht hat. Damit hast aber du nichts mehr am Hut.

Genauso sehe ich das auch.

Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung/Übergabe nachweislich mangelhaft war.

Und das Mobiltelefon war ja in Ordnung.

Soll er mal beweisen, dass er es nicht selbst kaputt gemacht hat.

Genau deswegen muss man auch bei Ebay, Kleinanzeigen oder ähnlich immer dazu schreiben, dass man beim Privatverkauf keine Gewährleistung, Gerantie, Umtausch, Rückgabe oder Reparatur anbietet.