Privatverkauf - Handy verkauft, Käufer beschwert sich nach 2 Monaten?
Hi, Ich habe vor ca. 2 Monaten an einen Kerl mein altes Huawei verkauft. Ich bin ziemlich neu im Thema verkauf, und habe mal ein bisschen im Netz gesucht. Naja, er hat sich das Handy angesehen, ausprobiert und nun nach 2 Monaten hat er angerufen, dass das Handy defekt sei und er es ohne Mimimi zurück geben will, samt sein Geld wieder haben will. Wir haben keine Rechnung vereinbart, gar nichts dergleichen. Er hat mir sein Geld gegeben, ich ihm mein Handy. Es ist nichts schriftliches vorhanden, außer die Sms in der maximal meine Adresse steht, welches Handy und ja. Bin ich nun verpflichtet ihm das Geld zurück zu geben und mein defektes Handy nun entgegen zu nehmen? Wenn ich dies nicht tue, drohte er mir mit einer Anzeige. Er klang am Handy ziemlich aggressiv, ehrlich gesagt hab ich nun etwas Panik dass er demnächst vorbei kommt.
4 Antworten
Er muss beweisen, dass das Handy schon beim Verkauf defekt war. Ansonsten geht da gar nichts
Wenn Du keine Gewährleistung oder Rückgabe ausgeschlossen hast, bist Du auch als Privatperson verpflichtet diese zu leisten.
Also ja, er hat zumindest einen Anspruch auf Reparatur des Handys.
Behalt das Geld bloß. Wer weiß ob er es nicht selber kaputt gemacht hat. Damit hast aber du nichts mehr am Hut.
Genauso sehe ich das auch.
Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung/Übergabe nachweislich mangelhaft war.
Und das Mobiltelefon war ja in Ordnung.
Soll er mal beweisen, dass er es nicht selbst kaputt gemacht hat.
Genau deswegen muss man auch bei Ebay, Kleinanzeigen oder ähnlich immer dazu schreiben, dass man beim Privatverkauf keine Gewährleistung, Gerantie, Umtausch, Rückgabe oder Reparatur anbietet.