Miete bringschuld?

5 Antworten

Miete bringschuld?

Nein. Um den bislang rechtsirrigen Meinungen etwas Substantiiertes entgegenzusetzen: Selbstverständlich handelt es sich bei der Mietzahlung um eine (qualifizierte) Schickschuld.

Denn nach § 270 (4) BGB bleiben die Regeln über den Leistungsort, § 269 BGB, bei der Geldschuld unberührt: Der Leistungsort liegt demnach am Sitz des Schuldners, mithin des Mieters, allerdings mit der Besonderheit, dass er gem. § 270 (1) BGB die Verlustgefahr trage: Ein Zahlendreher bei der IBAN, unbemerkte Kontopfändung oder überzogenens Konto und man wird automatisch zum Mietschuldner. Der Erfüllungsort ist hingegen der Sitz des Vermieters als Gläubiger mit der Besonderheit, dass ihn das Risiko eines verspäteten Zahlungseingangs träfe, sofern der Schuldner das seinerseits Erforderliche getan habe, den Gläubiger zu befriedigen.

Meint: Die Miete ist rechtzeitig bezahlt, wenn spätestens am dritten Werktag Überweisungsauftrag erteilt und ausgeführt werden könnte, weil die dafür erforderliche Deckung auf dem bezogenen Konto vorgehalten würde. Auch wenn der Vermieter erst am vierten Tag über das Geld auf seinem Konto verfügen könnte. Die Mietzahlung wäre verspätet, wenn sie am vierten Tag in bar übergeben würde. Genau das meint die einschlägige Rechtsvorschrift § 556b (1) BGB zu Fälligkeit des Dauerschuldverhältnisses Miete mit "zu entrichten".

G imager761

ist es, du hast Sorge zu tragen, dass die Miete pünktlich beim VM ist

imager761  10.05.2019, 19:57

Falsch. der M hat sie "spätestens bis zum dritten Werktag zu entrichten", § 556b (1) BGB - ob der VM die Überweisung 'pünktlich' bekäme, unterliegt seiner Gefahr, § 270 (3) BGB :-)

Apfel Obst?

Miete Bringschuld!

Natürlich