meine rechte als 15-jähriger

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Es gibt in Deutschland keine Ausgangssperre.

Das heißt, dass man sich so lange in der Öffentlichkeit aufhalten darf wie man möchte (nicht bloß bis 22 Uhr). Bei Minderjährigen bestimmen die Eltern, wie lange der Nachwuchs auf die Straße darf, denn sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das deutsche Jugendschutzgesetz regelt darüber hinaus, wie lange man sich in welchem Alter an bestimmten Orten wie beispielsweise Bars, Kinos oder Tanzveranstaltungen aufhalten darf.

Fazit: Du hast dann zuhause zu sein, wenn deine Eltern es dir sagen.

Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außer Haus ist ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt:

  • bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 6 bis 22 Uhr,
  • ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 2 Uhr
  • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Einschränkung.

Wie weit dieser Zeitraum ausgeschöpft werden darf, entscheiden die Erziehungsberechtigten.

Wichtig ist, dass du immer irgenwas dabei haben solltest, womit du dich ausweisen kannst

Terrorpinguin  05.08.2011, 14:31

Wo hast Du das denn her?

Das stimmt nicht.

Reiswaffel87  05.08.2011, 14:44

Nur weil du Aufzählungspunkte setzt heißt das noch lange nicht, dass du dir irgendwas ausdenken sollst! Deine Antwort ist falsch - zumindest auf Deutschland bezogen.

Das hast das Recht das zu tun was deine Mutter dir sagt, mei kleener...solange die dein e ganzen Markenklamotten bezahlt und die Miete, machste gefälligst was die sagt. Ansonsten zieh aus...

Die alte Geschichte. Rein rechtlich darfst du raus, aber es wird einen Grund haben das deine Mutter dir verbietet rauszugehen oder? Mit Müttern sollte man sich gut stellen, sonst schmeisst Sie dich mit 18 raus weil du nicht auf sie hörst und nur mist baust ;) ^^. War jetzt etwas extrem beschrieben, aber hör trotzdem lieber auf deine Mutter ^^

pdiddy 
Fragesteller
 05.08.2011, 14:26

ja ich bin halt letztins erst um 12 heimgekommen und des darf ich ja noch nicht

Ruffian  05.08.2011, 14:29
@pdiddy

Mit 18 rausschmeißen? Soll sie machen, wer wünscht sich nicht mit 18 eine eigene Wohnung zu haben. Die darf nämlich dann die Mama zahlen, weil sie noch unterhaltspflichtig ist,

MagicHH  05.08.2011, 14:34
@Ruffian

Jop, wohl war, allerdings wünscht nicht jeder mit 18 gleich rausgeschmissen zu werden ^^.

Vom Gesetz her dürftest Du raus.

Aber über dem Gesetz steht in dem Fall noch Dein Erziehungsberechtigter, in Deinem Fall Deine Mutter.

Poch ruhig auf Deine angeblichen Rechte. Vergiss aber dabei auch nicht, Deine Pflichten zu erfüllen.

pdiddy 
Fragesteller
 05.08.2011, 14:24

ok danke

welche pflichten??

brettpit  05.08.2011, 14:26
@pdiddy

ich würde dich morgen um 7.00 Uhr wecken und Treppenaufgang putzen lassen o. ähnliches - vorkochen oder Zimmer aufräumen. dass du bis 11 fertig bist

Reiswaffel87  05.08.2011, 14:47
@pdiddy

Na zum Beispiel diese hier:

§ 1619 BGB - Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Terrorpinguin  05.08.2011, 15:02
@Reiswaffel87

Das sollte verpflichtend in jedem Kinderzimmer hängen. ;-)