Meine Mutter lebt im Pflegeheim ist flegebedürftig, bekommt nur Mindestrente, kein verwertbares Vermögen. Wer kommt für die Heimkosten auf?

8 Antworten

ihr kinder werdet wohl zur kasse gebeten werden

aber ihr müsst das nicht ganz bezahlen, die zuzahlung ist irgendwie gedeckelt

bei bekannten, die sehr, sehr gut verdienen, wären es zb nur 500€ im monat gewesen

es gibt viele sazialberatungsstellen.

das sozialamt kommt in der regel auf die aber es bei den kinder wieder holen?

möchte ich mal so pauschal sagen

das Sozialamt legt aus, falls ihr aktuell nicht leistungsfähig seit und holt es sich nach deren Ableben von Euch Kindern zurück, da sind unheimlich lange Verjährungsfristen

Wenn die Unterhaltspflichtigen nicht leistungsfähig sind,dann musst du erst mal einen Antrag auf eine Pflegestufe bei der Krankenkasse stellen und gleichzeitig würde ich einen beim Sozialamt stellen,dann gehen sie schon mal in Vorleistung !

Es kommt also darauf an was die Unterhaltspflichtigen an Nettoeinkommen haben und was sie selber an Unterhaltsverpflichtungen und Aufwendungen zu zahlen haben.

Einem Single würden z.B. derzeit min. 1800 € Netto an Selbstbehalt zustehen,dazu kämen dann noch Aufwendungen für die Beschäftigung wie Fahrkosten und eigene Beiträge für die Altersvorsorge und die genannten eigenen Aufwendungen wie Ratenzahlungen und Unterhaltsleistungen.

Sollte dann dennoch ein Überschuss vorhanden sein,dann würdest du davon 50 % zuzahlen müssen bzw.max.das was zugezahlt werden müsste oder prozentual zu zahlen wäre,wenn es noch andere Unterhaltspflichtige geben würde.