"Taschengeld" für Heimbewohner ohne Sozialhilfe und mir gesetzlichen Betreuer?

3 Antworten

Es kommt darauf an was nach Abzug der anfallenden monatlichen Kosten von der Pension noch übrig ist !

Würde das Sozialamt mit einspringen müssen, dann würde ihr ein monatlicher Barbetrag von min.derzeit 112,32 € zustehen, dass wären 27 % der Regellbedarfsstufe 1 die derzeit bei 416 € liegt.

Dieser Barbetrag kann also auch höher liegen, je nachdem was nach Abzug der Kosten noch bleibt.

Aktuell 112,32 €/Monat - entspricht 27 % des Eckregelsatzes von 416 € - das wäre das Minimum. Verfügt Deine Mutter aber nach Abzug der laufenden Kosten noch über genügend eigene Mittel kann das natürlich entsprechend ihren Bedürfnissen angepaßt werden. Sie muß es nur dem Betreuer sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das regelt ihr gesetzlicher betreuer.

wieso bist du das denn nicht ?