Hallo liebe Gemeinschaft...
Ich arbeite als Heilerziehungspflegerin in einer "ambulant" betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen. Da sich das Bundesteilhabegesetzt stetig ändert und es verschiedene Dinge gibt die nach aktuellen Stand unklar sind benötige ich mal Hilfe. Die Bewohner haben alle gesetzliche bestellte Betreuung, die unter anderem den Wirkungskreis "Vermögenssorge" haben. Sie beantragen und verteilen sozusagen die Gelder, sparen evtl. etwas Puffer an für größere Anschaffungen (ist ja jetzt möglich mit höhere Grenze an Ersparnis) und teilen monatlich den benötigten bzw. frei verfügbaren Barbetrag nach Absprache den Bewohnern zu. Das Taschengeld erhalten Sie 1x monatlich. Manche können es sich selbst für den ganzen Monat einteilen, aber haben da eher schon Probleme. Wir als pädagogische Betreuer können beraten und Hinweise geben, die aber auch nicht unbedingt greifen. Die gesetzlichen Betreuer hätten es gerne, dass wir wie bis vor einigen Monaten das Taschengeld wöchentlich zuteilen. Nach der Selbstbestimmung und dem Bundesteilhabegesetz sind wir dazu aber gar nicht befugt, wenn der Bewohner das nicht möchte und uns das am besten schriftlich bestätigt. Wenn die Bewohner ihr ganzes Taschengeld haben wollen, müssen wir das laut Gesetz aushändigen zur freien Verfügung. Das wollen die gesetzlichen Betreuer aber nicht verstehen. Natürlich ist uns bewußt, dass das Geld sofort weg ist und das alles für Blödsinn...aber wir können und dürfen das nicht einteilen bzw. das Geld zurück halten, wenn die Bewohner ihr Geld haben wollen. Das darf theoretisch vielleicht der gesetzliche Betreuer (wobei ich das auch anzweifeln, solange für Unterkunft, Nahrung, Kleidung etc gesorgt ist,was ja so ist bei uns). Jetzt meine Frage: Ist jemand von euch auf den neusten Stand über die rechtliche Situation? Ich sehe selbst im Internet nicht mehr so recht durch was man nun darf und auch nicht darf. Die gesetzlichen Betreuer wollen uns nämlich schon fast dazu verpflichten das Geld einzuteilen. Ja logisch ist ja auch viel einfacher, wenn ein Bewohner nur einmal im Monat kommt und nicht einmal in der Woche....