Meine Mutter ist verstorben und hat ein Sparbuch,dort stehen zwei Schwestern als Begünstigte,bekommen die restlichen 4 Erben etwas ab oder gehen die anderen l?

2 Antworten

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Bei Sparbuch ist zwischen der Vollmacht und der Begünstigung für den Todesfall zu unterscheiden. Letzte ist rechtlich eine Schenkung.

Grundsätzlich haben die Kinder Anspruch auf eine (Ergänzungs-) Pflichtteil. Dieser ermittelt sich aus den gesamten Nachlass zuzüglich der Schenkungen. Und beträgt wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Erhaltene ist dabei abzuziehen.

Wichtig ist ferner das das Erbe durch die Schenkungen natürlich nicht überschuldet werden darf.

Armesocke11 
Fragesteller
 12.10.2015, 08:18

Erstmal danke schön, es handelt sich um eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall (außerhalb des Erbgangs).Hätten wir dann immer noch Anspruch auf Ergänzungs -Pflichtteil?Wenn ja wie und wo setzen wir den durch? Lg

ichweisnix  15.10.2015, 09:03
@Armesocke11

Ja, diese Verfügung zugunsten Dritter ist eine Schenkung.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen was der Berechtigte ohne Testamente und Ausschlagungen erhalten hätte. Grundlage für den Pflichtteil ist der gesamte Nachlass zuzüglich der Schenkungen und abzüglich der Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten. Lebzeitige Schenkungen werden pro Jahr um 10% abgeschmolzen. Das was der Berechtigte erhalten hat wird dabei vom Pflichtteil abgezogen.

Beispiel: Es erben 2 Kinder.

Die geschenkten Sparbücher haben einen Wert von 10000€ Der Rest des Nachlasses hat einen Wert von 4000€ die Beerdigung kostet 2000€. Dann ergibt sich eine Nachlasswert von 2000€ + 10000€. Der Gesamtpflichtteilsanspruch betrögt das 12000/2/2 = 3000€. Neben der Erbteilung im Wert von 1000€ verbleiben also noch 2000€ Anspruch.

Wenn ja wie und wo setzen wir den durch?

Der Pflichtteil ist zunächst gegenüber den Erben, wenn das Erbe nicht reicht gegenüber den Beschenkten druchzusetzen. Das passiert zunächst duch aufforderung zur Zahlung ( ggf. erst zur Auskunft) und falls es zu keiner Einigung kommt ggf. durch Klage. Wobei man sich in diesen Fall einen Anwalt suchen sollte.

Was heißt Begünstigte? Vollmacht? Die hätte nichts mit der Erbaufteilung zu tun.

Außerdem, wenn es eine Vollmacht ist: Gilt sie zu Lebzeiten und über den Tod hinaus?

Zuerst sind die Kinder Alleinerben, wenn kein Testament existiert.

Armesocke11 
Fragesteller
 10.10.2015, 12:33

Es ist eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall (außerhalb des Erbgangs) und als Begünstigte sind diese zwei Schwestern eingetragen beim Geldinstitut.

Sonnenstern811  11.10.2015, 00:51
@Armesocke11

Ich glaube, du brauchs teinen Anwalt. Ist das in Deutschland? Ich kenne so eine Verfügung nicht.