Muss der Begünstigte einer Lebensversicherung mit den Erben teilen?

5 Antworten

Das ist viel schwieriger, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Es stellt sich natürlich die Frage nach Pflichtteilsergänzungsansprüchen, aber nicht nur. Wichtiger ist die Frage, ob bei der Wettlaufsituation die Erben noch etwas reißen können: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/wettlaufsituation.php

Hallo, bei einer Lebensversicherung handelt es sich um einen Vertrag zugunster Dritter. Wenn Deine Mutter Begünstigte ist, hat der Onkel keinerlei Ansprüche. Der Erbe trägt nach dem Gesetz die Nachlassverbindlichkeiten, also wenn keine weiteren Kinder vorhanden sind, sind das Deine Mutter und Dein Onkel je zur Hälfte. Also muss er auch die Hälfte der Beerdigungskosten tragen.

Na ja, die Kosten und Lasten tragen die Erben gemeinsam und wenn die sich untereinander nicht vorher absprechen, wird es sicherlich schwer, so nur mal so das verauslagte Geld wieder einzufordern. Viel Glück und eine LV gehört nicht zur Erbmasse. Die Versicherung hätte ja auch gar nicht auszahlen dürfen, wenn es anders wäre. Viel Glück.

Es kommt drauf an.

Wenn es sich um Risiko-LV handelt, kein Problem.

Wenn es Kapitallebensversicherungen sind, wird darauf abgestellt, was es zum Zeitpunkt des Todes für einen Wert für den Verstorbenen hatte, also was er selbst häte bekommen können = Rückkaufswert.

Darauf basierend wird der Pflichtteil berechnet.

Sicherheitshalber zum Anwalt gehen.