Muss der Begünstigte einer Lebensversicherung mit den Erben teilen?
Hallo, meine Oma ist vor kurzem verstorben und hat zwei Lebensversicherungen gehabt, bei beiden Versicherungen war meine Mutter als Begünstigte eingetragen. Nun kommt mein Onkel, der seit Jahren weder Kontakt zu meiner Mutter noch zu meiner Oma hatte und will sein Erbe. Abgesehen von der Lebensversicherung war kein Erbe vorhanden. Nun habe ich schon raus gefunden, dass die Lebensversicherung nicht zur Erbmasse gehört und er deshalb darauf keinen Anspruch hat. Aber gibt es dazu Gesetzestexten?
Meine Mutter hat von der Lebensversicherung die Auflösung der Wohnung meiner Oma und die Beerdigung bezahlt. Könnte Sie von ihm noch die Hälfte der Kosten verlangen?
5 Antworten
Das ist viel schwieriger, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Es stellt sich natürlich die Frage nach Pflichtteilsergänzungsansprüchen, aber nicht nur. Wichtiger ist die Frage, ob bei der Wettlaufsituation die Erben noch etwas reißen können: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/wettlaufsituation.php
Hallo, bei einer Lebensversicherung handelt es sich um einen Vertrag zugunster Dritter. Wenn Deine Mutter Begünstigte ist, hat der Onkel keinerlei Ansprüche. Der Erbe trägt nach dem Gesetz die Nachlassverbindlichkeiten, also wenn keine weiteren Kinder vorhanden sind, sind das Deine Mutter und Dein Onkel je zur Hälfte. Also muss er auch die Hälfte der Beerdigungskosten tragen.
Na ja, die Kosten und Lasten tragen die Erben gemeinsam und wenn die sich untereinander nicht vorher absprechen, wird es sicherlich schwer, so nur mal so das verauslagte Geld wieder einzufordern. Viel Glück und eine LV gehört nicht zur Erbmasse. Die Versicherung hätte ja auch gar nicht auszahlen dürfen, wenn es anders wäre. Viel Glück.
Es kommt drauf an.
Wenn es sich um Risiko-LV handelt, kein Problem.
Wenn es Kapitallebensversicherungen sind, wird darauf abgestellt, was es zum Zeitpunkt des Todes für einen Wert für den Verstorbenen hatte, also was er selbst häte bekommen können = Rückkaufswert.
Darauf basierend wird der Pflichtteil berechnet.
Sicherheitshalber zum Anwalt gehen.
weiter unten dann das Thema Pflichtteil + LV. Demnach hat der Onkel Ansprüche, wobei die Wohnungseinrichtung sehr wohl Erbmasse ist. Beerdigung u.ä. Kosten kann man sicher wieder gegenrechnen.
Das schreit nach anwaltlicher Hilfe für deine Mutter.