Meine Ex-Freundin überschreibt mein Hund auf sich!

13 Antworten

Wer von euch beiden hat den Kaufvertrag für den Hund unterschrieben? Wenn ihr beide unterschrieben habt, solltet ihr euch im Sinne des Hundes für die beste Lösung entscheiden und den Hund nicht zum Zankapfel machen. Hast aber nur Du unterschrieben, ist er einwandfrei Dein "Eigentum". Gibt Deinen Ex den Hund nicht freiwillig her, kannst Du auf Herausgabe klagen. Gehört er euch beiden, solltet ihr den Hund bei demjenigen von euch lassen, der die meiste Zeit für ihn hat und vor allem, der oder die seine Bezugsperson ist. Es bringt ja nichts, wenn Du den Hund unbedingt zu Dir holen willst, wenn Du keine Zeit hast und wenn er auf Deine Ex fixiert ist. Das wäre nur eine Trotzreaktion von Dir und nicht im Sinne des Hundes.

Nein, ich würde es mehr als "Diebstahl" bezeichnen. Das einzig Wichtige ist, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat, demjenigen gehört auch der Hund. Es gibt keinen Kaufvertrag... Kannst du dann vielleicht anders nachweisen, dass der Hund dir gehört? Irgendein Dokument auf dem deine Unterschrift ist und das mit deinem Hund zusammen hängt?... Ich würde dir raten, noch einmal das Gespräch mit deiner Exfreundin zu suchen. Sollte das nichts bringen, rate ich dir, zur Polizei zu gehen. LG

wehr hat den hund gekauft von euch und habt ihr es unter euch ausgemacht also es geht so wenn es dein hund schon wahr bevor du mit ihr zusammen kammst kanst du klage einreichen und wenn ihr ihn gekauft habet wo ihr zusammen wahrt ist das immer so ein ding also es ist wie bei kindern ob sie bei der mutter oder bei den vater leben sollen und so ist das tier gesetz fast das gleiche also bei mir währe es nur um einen hund zu kämpfen weill meine anderen beiden hatte ich schon vor meinen mann ich denke mal wegen unterhalt weill mann für einen hund unterhalt verlangen kann wie geschrieben das gleiche wie bei kindern schau mal unter google mit hunde gesetze